1.3.28 Berufskleidung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 12 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Die im Krankenhaus zu tragende Berufskleidung ist nicht nur Schutzbekleidung, sondern dient zur Identifikation der Rollen im Behandlungsprozess. Sie repräsentiert den Träger und seine Aufgaben. Entsprechende Sorgfalt ist darauf zu verwenden, welche Kleidervorschriften bestehen, dass diese von den Mitarbeitern akzeptiert und umgesetzt werden. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualfikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Keine Anlagen 1.3 Mitarbeiter -Vorhergehend 1.3.27 Gleichstellungsbeauftragte Weiter -1.3 Mitarbeiter 1.3.29 Personalverträge