3.1.07 Finanzplanung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1825 Ansichten Ziel und Zweck Die finanzielle Grundlage des Krankenhauses muss durch eine solide Planung des jährlichen Budgets, der mittel- bis langfristigen Investitionen und des Ersatzbedarfes geplant werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Die Instrumente der betriebswirtschaftlichen Planung werden eingesetzt. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 3.1.07 Finanzplanung -Vorhergehend 3.1.06 Festlegung der Aufgaben einer Abteilungsleitung Weiter -3.1.07 Finanzplanung 3.1.08 Ressourcenplanung