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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

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Ziel und Zweck

Das Transplantationsgesetz setzt voraus, dass die Leitung eines Krankenhauses mit Intensivstation für eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation für den Fall etabliert, dass ein Patient für die Organtransplantation geeignet ist. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen ist zu klären.

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3.1.21 Organisation bei Organtransplantation

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