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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

3.1.30 Hinweisgeberschutz

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1 Zweck und Ziel

Der Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten wird auf Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz festgelegt und aufrechterhalten. Geregelt werden
a) Entgegennahme von Meldungen über Fehlverhalten;
b) Bewertung von Meldungen über Fehlverhalten;
c) Behandeln von Meldungen über Fehlverhalten;
d) Abschluss von Fällen von Hinweisen.

2 Anwendungsbereich

3 Beschreibung

4 Dokumentation

5 Ressourcen

5.1 Zeitbedarf

6 Risiken

7 Zuständigkeiten, Qualifikation

8 Hinweise und Anmerkungen

9 Mitgeltende Unterlagen

9.1 Literatur, Vorschriften

Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden

9.2 Begriffe

Anlagen

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3.1.30 Hinweisgeberschutz

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