3.1.30 Hinweisgeberschutz Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 10 x aufgerufen Autoren 1 Zweck und Ziel Der Umgang mit Hinweisen auf Fehlverhalten wird auf Basis der Grundsätze von Vertrauen, Unparteilichkeit und Schutz festgelegt und aufrechterhalten. Geregelt werdena) Entgegennahme von Meldungen über Fehlverhalten;b) Bewertung von Meldungen über Fehlverhalten;c) Behandeln von Meldungen über Fehlverhalten;d) Abschluss von Fällen von Hinweisen. 2 Anwendungsbereich 3 Beschreibung 4 Dokumentation 5 Ressourcen 5.1 Zeitbedarf 6 Risiken 7 Zuständigkeiten, Qualifikation 8 Hinweise und Anmerkungen 9 Mitgeltende Unterlagen 9.1 Literatur, Vorschriften Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden 9.2 Begriffe Anlagen 3.1 Verantwortung der Leitung -Vorhergehend 3.1.29 Interne Revision Weiter -3.1 Verantwortung der Leitung 3.1.31 Unterweisungspflichten