3.2.01 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Geschätzte Lesezeit: 12 Minuten 10 x aufgerufen Autoren Download der VA als PDFHerunterladen 1 Ziel und Zweck Die Arbeitssicherheit ist gesetzlich geregelt und entsprechend umzusetzen. Die Leitung ergreift alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden zu schützen. Vor Übertragung von Aufgaben und in regelmäßigen Abständen muss die gesundheitliche Eignung überprüft werden. Die Leitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Strahlenschutz und den Hygienerichtlinien sowie anderer Sicherheitsanforderungen. Diese Verfahrensanweisung regelt die Verantwortlichkeit und die Verfahrensabläufe bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten KRANKENHAUS. Damit werden die Anforderungen des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Unfallverhütungsvorschriften zur Arbeitssicherheit umgesetzt. 2 Anwendung Alle Bereiche der KRANKENHAUS GmbH 3 Beschreibung 3.1 Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er wird dabei durch die Betriebsleitung (Ärztlicher Direktor, Pflegedirektor, Verwaltungsdirektor), den ärztlichen Direktoren und die Bereichs-/Abteilungsleiter des Hospitals unterstützt. 3.2 Regelungen zum Arbeitsschutzmanagement Die Geschäftsführung hat im KRANKENHAUS die Maßnahmen zum Arbeitsschutz entsprechend den Anforderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in das umfassende Qualitätsmanagement-System integriert. 3.2.1 Leitbild Arbeitsschutz Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Hospitals schaffen ein sicheres, der Gesundheit dienendes Arbeitsumfeld durch die Berücksichtigung eines präventiven, umfassenden Arbeitsschutzes bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe, verbunden mit regelmäßigen Schulungen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Dieses Leitbild des Arbeitsschutzes ist Teil des Leitbilds des Hospitals (siehe 1.1.01 Leitbild des Krankenhauses). 3.2.2 Arbeitsschutzziele Mit der Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in unser Qualitätsmanagementsystem wollen die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Hospitals folgende Ziele erreichen: • Einrichtung und Etablierung von Arbeitsschutzstrukturen zur Verbesserung und Gewährleistung des Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeiter auf hohem Niveau • Abbau von Fehlzeiten und Fluktuationen, dadurch Sicherung der Kontinuität der Dienstleistung• Aktivierung von Verbesserungsvorschlägen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. über den Arbeitsschutzausschuss• Weniger Störungen in den betrieblichen Arbeitsabläufen durch Steigerung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter• Erhöhung der Rechtssicherheit durch systematische Er-mittlung und Umsetzung der relevanten Vorschriften 3.2.3 Bewertung des Arbeitsschutzmanagements Die Qualitätsmanagementbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfassen einmal im Jahr einen Bericht über die Arbeitsweise und Ergebnisse der Aktivitäten zum Arbeits-schutz. (siehe VA 3.1.12). Als Grundlage können die unter Punkt 4 genannten Aufzeichnungen dienen. Der Geschäftsführer hat den stellvertretenden Verwaltungsleiter mit der Durchführung und der Kontrolle der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz schriftlich beauftragt. Der stellvertretende Verwaltungsleiter bewertet an Hand des Berichtes die Wirksamkeit des Managementsystems. Sich eventuell ergebende Verbesserungsmaßnahmen werden im Arbeitsschutzausschuss erarbeitet. Ihre Umsetzung wird vom Arbeitsschutzausschuss überwacht. 3.3 Rechtliche Grundlagen Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen die in der in Anlage 2 aufgeführten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung beachtet werden. Das gilt insbesondere für nachstehende im Anhang 2 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ und im Handlungsleitfaden „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ der Arbeitsschutzverwaltung NRW zitierten Vorschriften und Regeln: Gesetzestexte und Vorschriften werden durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf dem aktuellen Stand gehalten. Unfallverhütungsvorschriften werden über das Verzeichnis der „Anerkannten Regeln“ durch Verlinkung mit dem Mediendienst der BGW zugänglich gemacht. 3.4 Aufbauorganisation Arbeits- und Gesundheitsschutz 3.4.1 Aufgaben und Verantwortung der Führungskräfte Die Führungskräfte des Hospitals sind für die Erfüllung der nachstehenden Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbe-reichs verantwortlich. Die Aufgaben werden in den Aufgabenbeschreibungen den Funktionen zugeordnet. • Umsetzung der Arbeitsschutzorganisation• Übertragung von Verantwortung, Befugnissen und Aufgaben an nachgeordnete Mitarbeiter (in Schriftform, z.B. in Form von Aufgabenbeschreibungen)• Umsetzung der ablauforganisatorischen Regelungen (siehe Unterpunkt 3.6)• Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den Sicherheitsbeauftragten• Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter ermitteln und entsprechende Maßnahmen auswählen• Aufstellen eines Fortbildungs- und Qualifizierungsprog-ramms • Bereitstellen von Finanzmitteln für Fortbildung und für arbeitsschutzrelevante Investitionsmaßnahmen z.B. von ergonomisch richtig eingestellter Büroausrüstung• Veranlassen bzw. Sicherstellen von Unterweisungen und (Erst-) einweisungen und ihre Durchführung und Wirksamkeit kontrollieren• Durchführen von Mitarbeitergesprächen • Betriebsbegehungen organisieren/durchführen und daran teilnehmen • Erstellen von Betriebsanweisungen• Sicherheitstechnische Überprüfung der technischen Ar-beitsmittel im jeweiligen Zuständigkeitsbereich veranlas-sen bzw. sicherstellen und überwachen• Organisieren der Kommunikationswege und – methoden sowie des Berichts- und Dokumentationswesens im jeweiligen Zustandsbereich• Informieren der Mitarbeiter über Arbeitsschutzbestim-mungen im Zusammenhag mit der jeweiligen Tätigkeit• Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und internen Festlegungen zum Arbeitsschutz überprüfen• Kontrollieren der Mitarbeiter und Beauftragten des Zu-ständigkeitsbereichs, ob sie ihre Aufgaben erfüllen 3.4.2 Beauftragte im Arbeitsschutz Der Geschäftsführer ernennt die Besonders Beauftragten in Schriftform: Systembeauftragter für die Arbeitsschutzorganisation Betriebsarzt Fachkräfte für Arbeitssicherheit Leiterbeauftragte Sicherheitsbeauftragten Ersthelfer in nichtmedizinischen Bereichen z.B. Verwaltung, Technik, Zentrallabor, Wirtschaftsbetriebe, Zentrallabor Abfallbeauftragte Brandschutzbeauftragte Gefahrstoffbeauftragte Gefahrgutbeauftragte Hygienebeauftragte Laserschutzbeauftragte Strahlenschutzverantwortlicher (Geschäftsführer) Strahlenschutzbeauftragte Die Aufgaben der Beauftragten sind in Funktionsbeschrei-bungen näher ausgeführt.In jeder Funktionsbeschreibung sollen die Aufgaben bezogen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz benannt werden. 3.4.3 Aufgaben der Beschäftigten Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und den Weisungen der Verantwortlichen für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dazu gehört die sofortige Meldung unmittelbarer Gefahren oder Sicherheitsmängel sowie von Arbeits-, Dienst- und Wegeunfällen an die Verantwortlichen. 3.4.4 Aufgaben der Besonders Beauftragten Fachkraft für Arbeitssicherheit7.5.10Betriebsarzt7.5.12Sicherheitsbeauftragter7.5.11LaserbeauftragterLeiterbeauftragter7.5.35Gefahrgutbeauftragter7.5.13Gefahrstoffbeauftragter7.5.36Brandschutzbeauftragter7.5.37Abfallbeauftragter7.5.19Hygienebeauftragte7.5.38Strahlenschutzbeauftragter7.5.39 3.4.5 Koordination des Arbeitsschutzmanagement Dem Beauftragten für die Arbeitsschutzorganisation wird in Zusammenarbeit mit den oben genannten Besonders Beauftragten die Aufgabe übertragen, die Wirksamkeit des Arbeitsschutz-Management-Systems aufrecht zu erhalten. Er ist insbesondere verantwortlich für:• Identifizieren und Beheben von Fehlern im Arbeitsschutz• Organisation und Durchführung von Korrekturmaßnah-men im Arbeitsschutz• Organisation und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen im Arbeitsschutz• Lenkung der Dokumente im Arbeitsschutz• Lenkung der Aufzeichnungen im Arbeitsschutz• Organisation und Durchführen von Audits im Arbeitsschutz• Organisation und Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Überwachungs- und Messmittel im Arbeitsschutz• Beratung der Geschäftsführung bei der Durchführung und Aufrechterhaltung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses• Unterstützung der Geschäftsführung bei der Erstellung des Managementreview• Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten und Mitarbeit bei der Integration des Arbeitsschutzmanagements• Regelmäßige Berichterstattung an den Geschäftsführer über die Durchführung und Wirksamkeit und gegebenenfalls Problembereiche des Arbeitsschutzmanagements 3.4.6 Mitarbeitervertretung Die Mitarbeitervertretung wirkt bei der Umsetzung der beste-henden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu Arbeits- und Gesundheitsschutz mit. Details siehe VA 1.3.20 „Mitarbeitervertretung“. 3.4.7 Strahlenschutzverantwortlicher/-beauftragte Die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung sowie die Zuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben für den Strahlenschutzverantwortlichen und die Strahlenschutzbeauftragten sind Gegenstand der „Dienstanweisung Strahlenschutz“ VA 3.2.6 im QM- Handbuch. 3.4.8 Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsgruppen • ArbeitsschutzausschussDer Arbeitsschutzausschuss berät Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.Die Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses ist Anhang der VA * * Gesundheits- und Sicherheitszirkelz.B. Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Pflegestandards, Qualitätszirkel nach Integration des Arbeitsschutzes in die Aufgabenbeschreibung 3.4.9 Erste- Hilfe und Notfallorganisation In den nichtmedizinischen Bereichen sind Ersthelfer benannt. Es liegt eine Liste der Abteilungen vor, in denen ein Verbandbuch geführt wird. In allen Bereichen des Hospitals sind Alarm- und Rettungspläne angebracht. Anlaufstelle für medizinische Notfälle ist die Chirurgische Ambulanz. Anlaufstelle für technische Notfälle z. B. Energieausfall oder Gasaustritt ist der Fachbereich Technik.Die Aufstellung von Brandschutz-, Flucht- und Rettungsplänen einschließlich der Durchführung eventuell erforderlicher Schulungs- und Übungsmaßnahmen obliegt dem Brandschutzbeauftragten. Die Organisation des vorbeugenden Brandschutzes und die Zuständigkeiten sind in VA 3.4.02 „Brandschutz“ und in der Brandschutzordnung des Hospitals festgelegt. 3.5 Ablauforganisation Arbeits- und Gesundheits-schutz Die Ablauforganisation betrifft die Regelung der zeitlichen Ab-folge der in der Aufbauorganisation festgelegten und zugewiesenen Aufgaben. Die Ablauforganisation im Arbeits- und Gesundheitsschutz im St. Katharinen-Hospital wird über Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare des Qualitätsmanagementsystems gestaltet. Sie sind in Anlage 1 zusammengestellt. Schwerpunkte sind: die Gefährdungsbeurteilung3.2.13der Umgang mit Gefahrstoffen3.2.12Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Beschaffung3.2.01Prüfungen von technischen Arbeitsmitteln3.4.18die Arbeitsmedizinische Vorsorge3.2.09der Betrieb unter Notfallbedingungen3.1.17Vorgehen nach Arbeitsunfällen3.2.03Betriebsanweisungen3.2.08Unterweisungen3.2.02Organisation und Durchführung von Besprechungen4.2.01Zusammenarbeit von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Mitarbeitervertre-tung untereinander und mit der Geschäftsführung4.2.20 Weiterhin wirken sich folgende Verfahrensanweisungen auf die Organisation des Arbeitsschutzes aus: Interne Audits3.7.10Begehungen3.7.14Lenkung von Dokumenten4.1.09Lenkung von Aufzeichnungen4.1.01Lenkung von Fehlern im Ar-beitsschutz5.3 „Umgang mit unerwünschten Ereignissen“Beschaffung3.5Korrekturmaßnahmen5.4.03Vorbeugemaßnahmen5.4.03 Bearbeiten 4 Dokumentation Liste der BeauftragtenBestellschreiben beim GeschäftsführerIm QM- System vorgeschriebene Aufzeichnungen zum Arbeitsschutz:• Liste gesetzlicher Vorschriften• Arbeitsmedizinischen Vorsorge (beim Betriebsarzt)• Protokoll und Bericht Gefährdungsanalyse mit Bewertung der Arbeitsabläufe und Maßnahmenplan zur Behebung der Gefährdungen• Gefahrstoffverzeichnis, Nachweis der Substitutionsprüfung• Unterweisungs-/Einweisungsdokumentation• Schulungs-/Fortbildungsprogramme• Schulungsdokumentation, Qualifizierungsnachweise• Nachweise zu Prüfungen technischer Arbeitsmittel, Prüfbücher• Protokolle Arbeitsschutzausschuss• Unfallmeldungen• Verbandbucheintragungen• Begehungsprotokolle• Protokolle des Brandschutzbeauftragten• Protokolle Feuerwehr Brandverhütungsschau• Kataster der Feuerlöschgeräte• Protokolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit• Informationsblätter des Betriebsarztes 5 Ressourcen Zeitbedarf GeschäftsführerZeitbedarf VerwaltungsdirektorZeitbedarf Bereichs-/AbteilungsleiterZeitbedarf FührungskräfteZeitbedarf Fachkraft für ArbeitssicherheitZeitbedarf externe BeraterZeitbedarf SicherheitsbeauftragteZeitbedarf übrige BeauftragteZeitbedarf BetriebsarztBüro- und Raumausrüstung BetriebsarztSekretariat Betriebsarzt Büro- und Raumausrüstung Fachkraft für ArbeitssicherheitSekretariat Fachkraft für Arbeitssicherheit 6 Zuständigkeit, Qualifikation Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt mit Fachkunde Sicherheitsbeauftragte mit Sachkunde 7 Hinweise und Anmerkungen 8 Mitgeltende Unterlagen 8.1 Literatur Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz MAAS-BGW Broschüre Kommentierung zu MAAS-BGW 8.2 Begriffe Besonders BeauftragtePersonen, die aufgrund gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Anforderungen vom Geschäftsführer schriftlich bestellt wurden, um spezifische, in der Arbeitsschutzgesetzgebung definierte Aufgaben wahrzunehmen. Diese Aufgaben können juristisch relevant, also mit der Übernahme einer rechtlichen Teilverantwortung sein z. B. Abfallbeauftragter oder rein beratenden Charakter haben z. B. Sicherheitsbeauftragte. Laser der Klasse 3BLaser der Klasse 3 B sind Geräte oder Anlagen, die elektromagnetische Strahlung erzeugen, die für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut gefährlich ist 9 Anlagen Anlage 1: Übersicht über die Anforderungen des QM-Managementsystems an den Arbeitsschutz nach den Regeln der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Anforderungen nach MAAS BGWHerunterladen Gesetze und VorschriftenHerunterladen Übersicht Schriftliche Festlegungen, die nach qu.int.as erforderlich sindBemerkungen zur Zuordnung GHP ®Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen3.2.09Beschaffungsprozesse für Geräte, Arbeits- und Hilfsmittel5.5.05Erste- Hilfe- und NotfallmanagementGefährdungsermittlung und -beurteilung3.2.12Ermittlungt und Umsetzung von Vorschriften, Regeln und behördlichen Anforderungen1.1.04Regelmäßiges Prüfen und Warten von Geräten3.4.30ffGefahrstoffe Ermittlung und Umgang3.2.12Nach qu.int.as erforderliche DokumenteAktuelles Organigramm des Hospitals3.1.02Leitlinien des Hospitals zum Arbeits- und GesundheitsschutzeinfügenGrundsatzerklärung der Geschäftsführung zum Arbeits- und GesundheitsschutzdtoArbeitsschutzziele des HospitalsBei Q-ZielenRessourcenplan zur Umsetzung der ArbeitsschutzzieleAuditprogramm3.7Festlegungen für die Vernichtung von Aufzeichnungen4.1.24Im qu.int.as Manual zitierte AufzeichnungenListe der relevanten Vorschriften und Regeln9Liste der rerlevanten Dokumente und AufzeichnungenInhaltsverzeichnisErmittlung der Anforderungen der Versicherten des Hospitals an den ArbeitsschutzAufzeichnungen hierzu z.B. ausgefüllte FragebögenAuswertungsprotokolle1.3.20, 1.3.22Aufzeichnungen zur Bewertung des Arbeitsschutzmanagements3.1.12Aufzeichnungen zur Schulung und FortbildungUnterweisungsdokumentation, ProtokolleTeilnahmebestätigungen, Sonderausbildungenspezielle Fertigkeiten z.B. EDV- AusbildungenQualifikationsbescheinigungen, SachkundenachweiseBefähigungsnachweise z.B. als ElektrofachkraftSchweißerschein, Staplerschein, Fahrerlaubnis DienstfahrzeugeBedienungserlaubnisse nach BG- Vorschriften z. B. für Kranefür Winden, Hub- und Zuggeräte etc.1.3.12EinarbeitungspläneEinarbeitungskonzepte und Aufzeichnungen über ihre Durchführung1.3.08Aufzeichnungen zur arbeitsmedizinischen VorsorgeUntersuchungsplan, Bescheinigungen über die berufliche EignungSchutzimpfungen , Vorsorgekartei, Gesundheitsakte3.2.09 – 3.2.11Aufzeichnungen zu den Gefährdungsanalysen nach ArbSchGGefStoffV, BioStoffV, BetrSichV, LasthandhabV, MedBetreibVBildschirmarbV etc.3.2.13Aufzeichnungen zur Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmen3.2.13Protokolle zur aktiven Beteiligung der Mitarbeiter am Arbeitsschutz im HospitalVorschlagswesen, Umgang mit Beschwerden der MitarbeiterAufzeichnungen zur Integration des Arbeitsschutzesin die Arbeitsprozesse und Tätigkeitsabläufe des Hospitals(Aufbau- und Ablauforganisation: Nachweis einer systematischen Vorgehensweise)2.3.01 ffAufzeichnungen zu Überwachungs- und PrüftätigkeitenPrüfprotokolle, Wartungsprotokolle, Freigaberegelungen nach Wartungsarbeiten5.1 oder 3.4?Gerätebücher, Gebrauchsanhweisung des Herstellers vonallen relevanten technischen Arbeitsmitteln3.4Aufzeichnungen zur Integration von Arbeitsschutzaspektenin den Beschaffungsprozess, Kriterienkatalog, WareneingangskontrolleVermeidung von Verwechslungen3.5Gefahrstoffverzeichnis, Aufzeichnungen zur ErsatzstoffprüfungBetriebsanweisungen Gefahrstoffe, Sicherheitsdatenblätterfür alle ermittelten Gefahrstoffe3.4.60Messprotokolle zu Gefahrstoffen etc.5.1Prüfprotokolle der Überwachung der Messmittel, Eichprotokolle, Kalibrierungsnachweise5.1Protokolle der internen Audits, Auditberichte3.7Aufzeichnungen zur Bewertung der Arbeitsschutzorganisationdes Hospitals durch die Geschäftsführung3.1.12Dienstanweisung zum Führen von Verbandsbüchern, Verbaqndsbücher in allen Pflege- und FunktionsbereichenBeschreibung von Erste-Hilfe-Maßnahmen3.2.18Unfallstatistik, Auswertung der Verbandsbücher3.2Verfahrensanweisung zur Auswertung von Ereignissen mit und ohnePersonenschaden und von Beinaheereignissen3.2Verfahrensanweisung zur Festlegung von Maßnahmen und zur Verfolgungder Umsetzung dieser Maßnahmen, (Korrekturmaßnahmen)3.2Schriftliche Festlegung zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Vorbeugemaßnahmen)3.2Einladungen und Protokolle Arbeitsschutzausschuß mit Festlegung vonVerbesserungsmaßnahmen und Umsetzungs- und Wirksamkeitskontrolle3.2.15Unterweisungsplan und Fortbildungsplan1.3.12Stellen-/Aufgabenbeschreibungen : Integration der Arbeitsschutzaufgabenin die Stellen-/Aufgabenbeschreibungen, Zuordnung von ZuständigkeitenVerantwortungsmatrix1.3.3Aufzeichnungen zu PflichtenübertragungenEinladunge zu Betriebsversammlungen und Protokolle hierzu1.3.20Festlegungen zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der MAV1.3.20Bestellschreiben für den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheitdie Sicherheitsbeauftragten, die Hygienebeauftragten, den hygienebeauftragten Arztden QM- Beauftragten, den Gefahrgutbeauftragten, den MedizinprodukteverantwortlicheLeiterbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und andere Beauftragte mit Aufgabenim Arbeits- und Gesundheitsschutz3.2.09Betriebsanweisungen, Bedienungsanleitungen für nach der Gefährdungsbeurteilungtechnische Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial3.2.08Funktionsbeschreibungen für den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheitdie Sicherheitsbeauftragten, die Hygienebeauftragten, den hygienebeauftragten Arztden QM- Beauftragten, den Gefahrgutbeauftragten, den MedizinprodukteverantwortlichenLeiterbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und andere Beauftragte mit Aufgabenim Arbeits- und Gesundheitsschutz z.B. den Abfallbeauftragten1.3.3Checkliste Leiten und Tritte3.7Meldeprotokolle an StAfA, BGW, Gesundheitsamt etc. über unerwünschte Ereignisse5.3.8Nachweis der Erfüllung der behördlichen Meldeverpflichtungen z. B. beim Umgang mitkrebserzeugenden Arbeitsstoffen, beim Umgang mit Medizinprodukten5.3.8Aufzeichnungen zur internen Kommunikation: Rundschreiben, Intranet, AushängeDienstanweisungen, Leitungsbesprechungen, Teambesprechungen, Qualitätszirkelfachspezifische Arbeitsgruppen, Patienteninformationen etc.4.2. diversesAufzeichnungen über arbeitsschutzrelevante Begehungen z. B. nach AsiGBegehungen der Geschäftsführung, der Fachkraft für Arbeitssicherheitdes Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkräfte, der Abteilungs-, Stationsleitungen3.2 diversesAufzeichnungen zur Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes (Kontrolle, Schlüsselverwaltung)und der Apothekenbetriebsordnung (Kontrolle der Verfallsdaten der Medikamente)3.5.16Auswahlverfahren für Fremdfirmen, Meldeverfahren für die FremdfirmenUnterweisung von Fremdfirmen mit Unterweisungsnachweisen, Überwachung der Fremdfirmen3.5.06Freigabescheine für gefährliche Arbeiten z. B. Schweißarbeiten oderArbeiten mit Absturzgefahr oder Arbeiten an elektrischen Anlagen.3.5.07Protokolle zur Temperaturüberwachung bei der Lagerung temperaturempfindlicher Arzneimittel und Lebensmittel3.5.11Flucht- und Rettungsplan, Alarmplan, Brandschutzordnung, Katastrophenschutzplan3.4.023.1.17/18 Weiter -3.2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Strahlenschutz 3.2.02 Sicherheitsunterweisung, Durchführung und Dokumentation