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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

3.2.01 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

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1 Ziel und Zweck

Die Arbeitssicherheit ist gesetzlich geregelt und entsprechend umzusetzen. Die Leitung ergreift alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Mitarbeiter vor Gesundheitsschäden zu schützen. Vor Übertragung von Aufgaben und in regelmäßigen Abständen muss die gesundheitliche Eignung überprüft werden. Die Leitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Strahlenschutz und den Hygienerichtlinien sowie anderer Sicherheitsanforderungen.

Diese Verfahrensanweisung regelt die Verantwortlichkeit und die Verfahrensabläufe bei der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für alle Beschäftigten KRANKENHAUS. Damit werden die Anforderungen des Gesetzgebers, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege und der Unfallverhütungsvorschriften zur Arbeitssicherheit umgesetzt.

2 Anwendung

Alle Bereiche der KRANKENHAUS GmbH

3 Beschreibung

3.1 Verantwortung für Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Geschäftsführer trägt die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Er wird dabei durch die Betriebsleitung (Ärztlicher Direktor, Pflegedirektor, Verwaltungsdirektor), den ärztlichen Direktoren und die Bereichs-/Abteilungsleiter des Hospitals unterstützt.

3.2 Regelungen zum Arbeitsschutzmanagement

Die Geschäftsführung hat im KRANKENHAUS die Maßnahmen zum Arbeitsschutz entsprechend den Anforderungen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege in das umfassende Qualitätsmanagement-System integriert.

3.2.1 Leitbild Arbeitsschutz

Die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Hospitals schaffen ein sicheres, der Gesundheit dienendes Arbeitsumfeld durch die Berücksichtigung eines präventiven, umfassenden Arbeitsschutzes bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe, verbunden mit regelmäßigen Schulungen unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Dieses Leitbild des Arbeitsschutzes ist Teil des Leitbilds des Hospitals (siehe 1.1.01 Leitbild des Krankenhauses).

3.2.2 Arbeitsschutzziele

Mit der Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in unser Qualitätsmanagementsystem wollen die Geschäftsführung und die Mitarbeiter des Hospitals folgende Ziele erreichen:

• Einrichtung und Etablierung von Arbeitsschutzstrukturen zur Verbesserung und Gewährleistung des Gesundheitsschutzes unserer Mitarbeiter auf hohem Niveau • Abbau von Fehlzeiten und Fluktuationen, dadurch Sicherung der Kontinuität der Dienstleistung
• Aktivierung von Verbesserungsvorschlägen im Arbeits- und Gesundheitsschutz, z. B. über den Arbeitsschutzausschuss
• Weniger Störungen in den betrieblichen Arbeitsabläufen durch Steigerung der Eigenverantwortung der Mitarbeiter
• Erhöhung der Rechtssicherheit durch systematische Er-mittlung und Umsetzung der relevanten Vorschriften

3.2.3 Bewertung des Arbeitsschutzmanagements

Die Qualitätsmanagementbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit verfassen einmal im Jahr einen Bericht über die Arbeitsweise und Ergebnisse der Aktivitäten zum Arbeits-schutz. (siehe VA 3.1.12). Als Grundlage können die unter Punkt 4 genannten Aufzeichnungen dienen.

Der Geschäftsführer hat den stellvertretenden Verwaltungsleiter mit der Durchführung und der Kontrolle der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz schriftlich beauftragt.

Der stellvertretende Verwaltungsleiter bewertet an Hand des Berichtes die Wirksamkeit des Managementsystems. Sich eventuell ergebende Verbesserungsmaßnahmen werden im Arbeitsschutzausschuss erarbeitet. Ihre Umsetzung wird vom Arbeitsschutzausschuss überwacht.

3.3 Rechtliche Grundlagen

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen die in der in Anlage 2 aufgeführten gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen in ihrer jeweils gültigen Fassung beachtet werden.

Das gilt insbesondere für nachstehende im Anhang 2 der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A1 „Grundsätze der Prävention“ und im Handlungsleitfaden „Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz“ der Arbeitsschutzverwaltung NRW zitierten Vorschriften und Regeln:

Gesetzestexte und Vorschriften werden durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit auf dem aktuellen Stand gehalten. Unfallverhütungsvorschriften werden über das Verzeichnis der „Anerkannten Regeln“ durch Verlinkung mit dem Mediendienst der BGW zugänglich gemacht.

3.4 Aufbauorganisation Arbeits- und Gesundheitsschutz

3.4.1 Aufgaben und Verantwortung der Führungskräfte

Die Führungskräfte des Hospitals sind für die Erfüllung der nachstehenden Aufgaben innerhalb ihres Zuständigkeitsbe-reichs verantwortlich. Die Aufgaben werden in den Aufgabenbeschreibungen den Funktionen zugeordnet.

• Umsetzung der Arbeitsschutzorganisation
• Übertragung von Verantwortung, Befugnissen und Aufgaben an nachgeordnete Mitarbeiter (in Schriftform, z.B. in Form von Aufgabenbeschreibungen)
• Umsetzung der ablauforganisatorischen Regelungen (siehe Unterpunkt 3.6)
• Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt und den Sicherheitsbeauftragten
• Fortbildungs- und Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter ermitteln und entsprechende Maßnahmen auswählen
• Aufstellen eines Fortbildungs- und Qualifizierungsprog-ramms • Bereitstellen von Finanzmitteln für Fortbildung und für arbeitsschutzrelevante Investitionsmaßnahmen z.B. von ergonomisch richtig eingestellter Büroausrüstung
• Veranlassen bzw. Sicherstellen von Unterweisungen und (Erst-) einweisungen und ihre Durchführung und Wirksamkeit kontrollieren
• Durchführen von Mitarbeitergesprächen • Betriebsbegehungen organisieren/durchführen und daran teilnehmen • Erstellen von Betriebsanweisungen
• Sicherheitstechnische Überprüfung der technischen Ar-beitsmittel im jeweiligen Zuständigkeitsbereich veranlas-sen bzw. sicherstellen und überwachen
• Organisieren der Kommunikationswege und – methoden sowie des Berichts- und Dokumentationswesens im jeweiligen Zustandsbereich
• Informieren der Mitarbeiter über Arbeitsschutzbestim-mungen im Zusammenhag mit der jeweiligen Tätigkeit
• Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen und internen Festlegungen zum Arbeitsschutz überprüfen
• Kontrollieren der Mitarbeiter und Beauftragten des Zu-ständigkeitsbereichs, ob sie ihre Aufgaben erfüllen

3.4.2 Beauftragte im Arbeitsschutz

Der Geschäftsführer ernennt die Besonders Beauftragten in Schriftform:

  • Systembeauftragter für die Arbeitsschutzorganisation
  • Betriebsarzt
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Leiterbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragten
  • Ersthelfer in nichtmedizinischen Bereichen

z.B. Verwaltung, Technik, Zentrallabor, Wirtschaftsbetriebe, Zentrallabor

  • Abfallbeauftragte
  • Brandschutzbeauftragte
  • Gefahrstoffbeauftragte
  • Gefahrgutbeauftragte
  • Hygienebeauftragte
  • Laserschutzbeauftragte
  • Strahlenschutzverantwortlicher (Geschäftsführer)
  • Strahlenschutzbeauftragte

Die Aufgaben der Beauftragten sind in Funktionsbeschrei-bungen näher ausgeführt.
In jeder Funktionsbeschreibung sollen die Aufgaben bezogen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz benannt werden.

3.4.3 Aufgaben der Beschäftigten

Die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten und den Weisungen der Verantwortlichen für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen. Dazu gehört die sofortige Meldung unmittelbarer Gefahren oder Sicherheitsmängel sowie von Arbeits-, Dienst- und Wegeunfällen an die Verantwortlichen.

3.4.4 Aufgaben der Besonders Beauftragten

Fachkraft für Arbeitssicherheit7.5.10
Betriebsarzt7.5.12
Sicherheitsbeauftragter7.5.11
Laserbeauftragter
Leiterbeauftragter7.5.35
Gefahrgutbeauftragter7.5.13
Gefahrstoffbeauftragter7.5.36
Brandschutzbeauftragter7.5.37
Abfallbeauftragter7.5.19
Hygienebeauftragte7.5.38
Strahlenschutzbeauftragter7.5.39

3.4.5 Koordination des Arbeitsschutzmanagement

Dem Beauftragten für die Arbeitsschutzorganisation wird in Zusammenarbeit mit den oben genannten Besonders Beauftragten die Aufgabe übertragen, die Wirksamkeit des Arbeitsschutz-Management-Systems aufrecht zu erhalten. Er ist insbesondere verantwortlich für:
• Identifizieren und Beheben von Fehlern im Arbeitsschutz
• Organisation und Durchführung von Korrekturmaßnah-men im Arbeitsschutz
• Organisation und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen im Arbeitsschutz
• Lenkung der Dokumente im Arbeitsschutz
• Lenkung der Aufzeichnungen im Arbeitsschutz
• Organisation und Durchführen von Audits im Arbeitsschutz
• Organisation und Aufrechterhaltung der Wirksamkeit der Überwachungs- und Messmittel im Arbeitsschutz
• Beratung der Geschäftsführung bei der Durchführung und Aufrechterhaltung des Kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
• Unterstützung der Geschäftsführung bei der Erstellung des Managementreview
• Zusammenarbeit mit dem Qualitätsmanagementbeauftragten und Mitarbeit bei der Integration des Arbeitsschutzmanagements
• Regelmäßige Berichterstattung an den Geschäftsführer über die Durchführung und Wirksamkeit und gegebenenfalls Problembereiche des Arbeitsschutzmanagements

3.4.6 Mitarbeitervertretung

Die Mitarbeitervertretung wirkt bei der Umsetzung der beste-henden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu Arbeits- und Gesundheitsschutz mit. Details siehe VA 1.3.20 „Mitarbeitervertretung“.

3.4.7 Strahlenschutzverantwortlicher/-beauftragte

Die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung sowie die Zuordnung der Zuständigkeiten und Aufgaben für den Strahlenschutzverantwortlichen und die Strahlenschutzbeauftragten sind Gegenstand der „Dienstanweisung Strahlenschutz“ VA 3.2.6 im QM- Handbuch.

3.4.8 Arbeitsschutzausschuss und Arbeitsgruppen

• Arbeitsschutzausschuss
Der Arbeitsschutzausschuss berät Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.
Die Geschäftsordnung des Arbeitsschutzausschusses ist Anhang der VA * * Gesundheits- und Sicherheitszirkel
z.B. Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Pflegestandards, Qualitätszirkel nach Integration des Arbeitsschutzes in die Aufgabenbeschreibung

3.4.9 Erste- Hilfe und Notfallorganisation

In den nichtmedizinischen Bereichen sind Ersthelfer benannt. Es liegt eine Liste der Abteilungen vor, in denen ein Verbandbuch geführt wird. In allen Bereichen des Hospitals sind Alarm- und Rettungspläne angebracht. Anlaufstelle für medizinische Notfälle ist die Chirurgische Ambulanz. Anlaufstelle für technische Notfälle z. B. Energieausfall oder Gasaustritt ist der Fachbereich Technik.
Die Aufstellung von Brandschutz-, Flucht- und Rettungsplänen einschließlich der Durchführung eventuell erforderlicher Schulungs- und Übungsmaßnahmen obliegt dem Brandschutzbeauftragten. Die Organisation des vorbeugenden Brandschutzes und die Zuständigkeiten sind in VA 3.4.02 „Brandschutz“ und in der Brandschutzordnung des Hospitals festgelegt.

3.5 Ablauforganisation Arbeits- und Gesundheits-schutz

Die Ablauforganisation betrifft die Regelung der zeitlichen Ab-folge der in der Aufbauorganisation festgelegten und zugewiesenen Aufgaben. Die Ablauforganisation im Arbeits- und Gesundheitsschutz im St. Katharinen-Hospital wird über Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten und Formulare des Qualitätsmanagementsystems gestaltet. Sie sind in Anlage 1 zusammengestellt. Schwerpunkte sind:

die Gefährdungsbeurteilung3.2.13
der Umgang mit Gefahrstoffen3.2.12
Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Beschaffung3.2.01
Prüfungen von technischen Arbeitsmitteln3.4.18
die Arbeitsmedizinische Vorsorge3.2.09
der Betrieb unter Notfallbedingungen3.1.17
Vorgehen nach Arbeitsunfällen3.2.03
Betriebsanweisungen3.2.08
Unterweisungen3.2.02
Organisation und Durchführung von Besprechungen4.2.01
Zusammenarbeit von Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit und Mitarbeitervertre-tung untereinander und mit der Geschäftsführung4.2.20

Weiterhin wirken sich folgende Verfahrensanweisungen auf die Organisation des Arbeitsschutzes aus:

Interne Audits3.7.10
Begehungen3.7.14
Lenkung von Dokumenten4.1.09
Lenkung von Aufzeichnungen4.1.01
Lenkung von Fehlern im Ar-beitsschutz5.3 „Umgang mit unerwünschten Ereignissen“
Beschaffung3.5
Korrekturmaßnahmen5.4.03
Vorbeugemaßnahmen5.4.03

Bearbeiten

4 Dokumentation

Liste der Beauftragten
Bestellschreiben beim Geschäftsführer
Im QM- System vorgeschriebene Aufzeichnungen zum Arbeitsschutz:
• Liste gesetzlicher Vorschriften
• Arbeitsmedizinischen Vorsorge (beim Betriebsarzt)
• Protokoll und Bericht Gefährdungsanalyse mit Bewertung der Arbeitsabläufe und Maßnahmenplan zur Behebung der Gefährdungen
• Gefahrstoffverzeichnis, Nachweis der Substitutionsprüfung
• Unterweisungs-/Einweisungsdokumentation
• Schulungs-/Fortbildungsprogramme
• Schulungsdokumentation, Qualifizierungsnachweise
• Nachweise zu Prüfungen technischer Arbeitsmittel, Prüfbücher
• Protokolle Arbeitsschutzausschuss
• Unfallmeldungen
• Verbandbucheintragungen
• Begehungsprotokolle
• Protokolle des Brandschutzbeauftragten
• Protokolle Feuerwehr Brandverhütungsschau
• Kataster der Feuerlöschgeräte
• Protokolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit
• Informationsblätter des Betriebsarztes

5 Ressourcen

Zeitbedarf Geschäftsführer
Zeitbedarf Verwaltungsdirektor
Zeitbedarf Bereichs-/Abteilungsleiter
Zeitbedarf Führungskräfte
Zeitbedarf Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zeitbedarf externe Berater
Zeitbedarf Sicherheitsbeauftragte
Zeitbedarf übrige Beauftragte
Zeitbedarf Betriebsarzt
Büro- und Raumausrüstung Betriebsarzt
Sekretariat Betriebsarzt Büro- und Raumausrüstung Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sekretariat Fachkraft für Arbeitssicherheit

6 Zuständigkeit, Qualifikation

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt mit Fachkunde Sicherheitsbeauftragte mit Sachkunde

7 Hinweise und Anmerkungen

8 Mitgeltende Unterlagen

8.1 Literatur

Qualitätsmanagement mit integriertem Arbeitsschutz MAAS-BGW Broschüre Kommentierung zu MAAS-BGW

8.2 Begriffe

Besonders Beauftragte
Personen, die aufgrund gesetzlicher oder berufsgenossenschaftlicher Anforderungen vom Geschäftsführer schriftlich bestellt wurden, um spezifische, in der Arbeitsschutzgesetzgebung definierte Aufgaben wahrzunehmen. Diese Aufgaben können juristisch relevant, also mit der Übernahme einer rechtlichen Teilverantwortung sein z. B. Abfallbeauftragter oder rein beratenden Charakter haben z. B. Sicherheitsbeauftragte. Laser der Klasse 3B
Laser der Klasse 3 B sind Geräte oder Anlagen, die elektromagnetische Strahlung erzeugen, die für das Auge und in besonderen Fällen auch für die Haut gefährlich ist

9 Anlagen

Anlage 1: Übersicht über die Anforderungen des QM-Managementsystems an den Arbeitsschutz nach den Regeln der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Übersicht

Schriftliche Festlegungen, die nach qu.int.as erforderlich sindBemerkungen zur Zuordnung GHP ®
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen3.2.09
Beschaffungsprozesse für Geräte, Arbeits- und Hilfsmittel5.5.05
Erste- Hilfe- und Notfallmanagement
Gefährdungsermittlung und -beurteilung3.2.12
Ermittlungt und Umsetzung von Vorschriften, Regeln und behördlichen Anforderungen1.1.04
Regelmäßiges Prüfen und Warten von Geräten3.4.30ff
Gefahrstoffe Ermittlung und Umgang3.2.12
Nach qu.int.as erforderliche Dokumente
Aktuelles Organigramm des Hospitals3.1.02
Leitlinien des Hospitals zum Arbeits- und Gesundheitsschutzeinfügen
Grundsatzerklärung der Geschäftsführung zum Arbeits- und Gesundheitsschutzdto
Arbeitsschutzziele des HospitalsBei Q-Zielen
Ressourcenplan zur Umsetzung der Arbeitsschutzziele
Auditprogramm3.7
Festlegungen für die Vernichtung von Aufzeichnungen4.1.24
Im qu.int.as Manual zitierte Aufzeichnungen
Liste der relevanten Vorschriften und Regeln9
Liste der rerlevanten Dokumente und AufzeichnungenInhaltsverzeichnis
Ermittlung der Anforderungen der Versicherten des Hospitals an den Arbeitsschutz
Aufzeichnungen hierzu z.B. ausgefüllte Fragebögen
Auswertungsprotokolle
1.3.20, 1.3.22
Aufzeichnungen zur Bewertung des Arbeitsschutzmanagements3.1.12
Aufzeichnungen zur Schulung und Fortbildung
Unterweisungsdokumentation, Protokolle
Teilnahmebestätigungen, Sonderausbildungen
spezielle Fertigkeiten z.B. EDV- Ausbildungen
Qualifikationsbescheinigungen, Sachkundenachweise
Befähigungsnachweise z.B. als Elektrofachkraft
Schweißerschein, Staplerschein, Fahrerlaubnis Dienstfahrzeuge
Bedienungserlaubnisse nach BG- Vorschriften z. B. für Krane
für Winden, Hub- und Zuggeräte etc.
1.3.12
Einarbeitungspläne
Einarbeitungskonzepte und Aufzeichnungen über ihre Durchführung
1.3.08
Aufzeichnungen zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Untersuchungsplan, Bescheinigungen über die berufliche Eignung
Schutzimpfungen , Vorsorgekartei, Gesundheitsakte
3.2.09 – 3.2.11
Aufzeichnungen zu den Gefährdungsanalysen nach ArbSchG
GefStoffV, BioStoffV, BetrSichV, LasthandhabV, MedBetreibV
BildschirmarbV etc.
3.2.13
Aufzeichnungen zur Umsetzung der dort festgelegten Maßnahmen3.2.13
Protokolle zur aktiven Beteiligung der Mitarbeiter am Arbeitsschutz im Hospital
Vorschlagswesen, Umgang mit Beschwerden der Mitarbeiter
Aufzeichnungen zur Integration des Arbeitsschutzes
in die Arbeitsprozesse und Tätigkeitsabläufe des Hospitals
(Aufbau- und Ablauforganisation: Nachweis einer systematischen Vorgehensweise)
2.3.01 ff
Aufzeichnungen zu Überwachungs- und Prüftätigkeiten
Prüfprotokolle, Wartungsprotokolle, Freigaberegelungen nach Wartungsarbeiten
5.1 oder 3.4?
Gerätebücher, Gebrauchsanhweisung des Herstellers von
allen relevanten technischen Arbeitsmitteln
3.4
Aufzeichnungen zur Integration von Arbeitsschutzaspekten
in den Beschaffungsprozess, Kriterienkatalog, Wareneingangskontrolle
Vermeidung von Verwechslungen
3.5
Gefahrstoffverzeichnis, Aufzeichnungen zur Ersatzstoffprüfung
Betriebsanweisungen Gefahrstoffe, Sicherheitsdatenblätter
für alle ermittelten Gefahrstoffe
3.4.60
Messprotokolle zu Gefahrstoffen etc.5.1
Prüfprotokolle der Überwachung der Messmittel, Eichprotokolle, Kalibrierungsnachweise5.1
Protokolle der internen Audits, Auditberichte3.7
Aufzeichnungen zur Bewertung der Arbeitsschutzorganisation
des Hospitals durch die Geschäftsführung
3.1.12
Dienstanweisung zum Führen von Verbandsbüchern, Verbaqndsbücher in allen Pflege- und Funktionsbereichen
Beschreibung von Erste-Hilfe-Maßnahmen
3.2.18
Unfallstatistik, Auswertung der Verbandsbücher3.2
Verfahrensanweisung zur Auswertung von Ereignissen mit und ohne
Personenschaden und von Beinaheereignissen
3.2
Verfahrensanweisung zur Festlegung von Maßnahmen und zur Verfolgung
der Umsetzung dieser Maßnahmen, (Korrekturmaßnahmen)
3.2
Schriftliche Festlegung zur Bewertung der Wirksamkeit der Maßnahmen (Vorbeugemaßnahmen)3.2
Einladungen und Protokolle Arbeitsschutzausschuß mit Festlegung von
Verbesserungsmaßnahmen und Umsetzungs- und Wirksamkeitskontrolle
3.2.15
Unterweisungsplan und Fortbildungsplan1.3.12
Stellen-/Aufgabenbeschreibungen : Integration der Arbeitsschutzaufgaben
in die Stellen-/Aufgabenbeschreibungen, Zuordnung von Zuständigkeiten
Verantwortungsmatrix
1.3.3
Aufzeichnungen zu Pflichtenübertragungen
Einladunge zu Betriebsversammlungen und Protokolle hierzu1.3.20
Festlegungen zur Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und der MAV1.3.20
Bestellschreiben für den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit
die Sicherheitsbeauftragten, die Hygienebeauftragten, den hygienebeauftragten Arzt
den QM- Beauftragten, den Gefahrgutbeauftragten, den Medizinprodukteverantwortliche
Leiterbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und andere Beauftragte mit Aufgaben
im Arbeits- und Gesundheitsschutz
3.2.09
Betriebsanweisungen, Bedienungsanleitungen für nach der Gefährdungsbeurteilung
technische Arbeitsmittel mit Gefährdungspotenzial
3.2.08
Funktionsbeschreibungen für den Betriebsarzt, die Fachkraft für Arbeitssicherheit
die Sicherheitsbeauftragten, die Hygienebeauftragten, den hygienebeauftragten Arzt
den QM- Beauftragten, den Gefahrgutbeauftragten, den Medizinprodukteverantwortlichen
Leiterbeauftragten, Brandschutzbeauftragten und andere Beauftragte mit Aufgaben
im Arbeits- und Gesundheitsschutz z.B. den Abfallbeauftragten
1.3.3
Checkliste Leiten und Tritte3.7
Meldeprotokolle an StAfA, BGW, Gesundheitsamt etc. über unerwünschte Ereignisse5.3.8
Nachweis der Erfüllung der behördlichen Meldeverpflichtungen z. B. beim Umgang mit
krebserzeugenden Arbeitsstoffen, beim Umgang mit Medizinprodukten
5.3.8
Aufzeichnungen zur internen Kommunikation: Rundschreiben, Intranet, Aushänge
Dienstanweisungen, Leitungsbesprechungen, Teambesprechungen, Qualitätszirkel
fachspezifische Arbeitsgruppen, Patienteninformationen etc.
4.2. diverses
Aufzeichnungen über arbeitsschutzrelevante Begehungen z. B. nach AsiG
Begehungen der Geschäftsführung, der Fachkraft für Arbeitssicherheit
des Betriebsarztes, der Sicherheitsfachkräfte, der Abteilungs-, Stationsleitungen
3.2 diverses
Aufzeichnungen zur Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes (Kontrolle, Schlüsselverwaltung)
und der Apothekenbetriebsordnung (Kontrolle der Verfallsdaten der Medikamente)
3.5.16
Auswahlverfahren für Fremdfirmen, Meldeverfahren für die Fremdfirmen
Unterweisung von Fremdfirmen mit Unterweisungsnachweisen, Überwachung der Fremdfirmen
3.5.06
Freigabescheine für gefährliche Arbeiten z. B. Schweißarbeiten oder
Arbeiten mit Absturzgefahr oder Arbeiten an elektrischen Anlagen.
3.5.07
Protokolle zur Temperaturüberwachung bei der Lagerung temperaturempfindlicher Arzneimittel und Lebensmittel3.5.11
Flucht- und Rettungsplan, Alarmplan, Brandschutzordnung, Katastrophenschutzplan3.4.02
3.1.17/18

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