GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.2.23 Nichtraucherschutz

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Ziel und Zweck

Die Leitung muss Maßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten in Arbeitsstätten und im Krankenhausbereich für Patienten und Besucher wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen.  Dafür sind Schutzmaßnahmen wie Lüftung oder Zuweisung von abgesonderten Räumen denkbar, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot wird jedoch unumgänglich sein.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.2.23 Nichtraucherschutz

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