3.2.23 Nichtraucherschutz Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 705 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Die Leitung muss Maßnahmen zu treffen, um die Beschäftigten in Arbeitsstätten und im Krankenhausbereich für Patienten und Besucher wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Dafür sind Schutzmaßnahmen wie Lüftung oder Zuweisung von abgesonderten Räumen denkbar, ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche beschränktes Rauchverbot wird jedoch unumgänglich sein. Anwendungsbereich Beschreibung Ressourcen Risiken Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 3.2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Strahlenschutz -Vorhergehend 3.2.22 Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz Weiter -3.2 Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Strahlenschutz 3.2.24 Hand- und Hautschutz