GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

3.2.24 Hand- und Hautschutz

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Ziel und Zweck

Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung sollen Schutzmaßnahmen gegen Stoffe festgelegt werden, die die Haut, insbesondere die der Hände belasten. Die Anweisungen sind als Hand- und Hautschutzplan den Mitarbeitenden zur Kenntnis zu geben.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.2.24 Hand- und Hautschutz

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