Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen

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Ziel und Zweck

Die Leitung muss in Verfahrensanweisungen festlegen, wie Geräte, Arzneimittel, Medizinprodukte (ärztlicher Bedarf), Lebensmittel, Bürobedarf und Dienstleistungen beschafft, die Lieferanten beurteilt und ausgewählt und wie die Produkte und Dienstleistungen angenommen werden. Zum Beschaffungsvorgang müssen aussagefähige Dokumente erstellt werden.

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen

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3.5.01 Allgemeine Einkaufsbedingungen

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