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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

3.7 QM-Koordination

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Die Leitung setzt Personen zur QM-Koordination ein, die berufsgruppenübergreifend alle Organisationseinheiten des Krankenhauses gleichermaßen erreichen. Für die QM-Koordination wird qualifiziertes, von den Tätigkeiten in den Bereichen und in der Berichterstattung unabhängiges Personal eingesetzt. Das QM-Personal arbeitet nach Arbeitsanweisungen, die von der Leitung in Kraft gesetzt wurden. Die QM-Koordination übernimmt Aufgaben, die zum Aufbau, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des QM-Systems erforderlich sind. Zu den Aufgaben zählen im Einzelnen:

  • Verwaltung der Qualitätsdokumentation (QM-Handbuch mit Verfahrensanweisungen, Methodenvorschriften, Validierungs- und Prüfdokumentation).
  • Koordination der Berichterstattung von Daten für externe Qualitätsvergleiche (externe Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten, Organisation der Teilnahme an Ringversuchen)
  • Festlegung der Bereiche, für die eine Zulassung, Zertifi-zierung oder andere Form des Qualifizierungsnachweises erforderlich sind und Überwachung der Aufrechterhal-tung.
  • Vergleiche des eigenen QM-Systems, einzelner QM-Elemente oder von Leistungsergebnissen mit denen anderer Anbieter (Benchmarking)
  • Begleitung und Auswertung von amtlichen Inspektionen im geregelten Bereich
  • Sammlung von Nachweisen für die technische Qualitätssicherung in Arbeitsschutz, Gerätesicherheit, Strahlenschutz, Hygiene usw.
  • Sammlung von Erkenntnissen über die Beurteilung der Leistung durch den Kunden, z. B. durch Befragung von Patienten, einweisenden Ärzten, Mitarbeitern
  • Durchführung ausgewählter Qualitätsprüfungen
  • Organisation der Qualitätszirkel einschließlich der Überprüfung von Termin- und Zielvorgaben
  • Schulung und Beratung von QM-Koordinatoren in den Abteilungen
  • Koordination der Beteiligung an Qualitätswettbewerben
  • Verfolgung von Beschwerden.

Die QM-Koordinatoren berichten der Krankenhausleitung regelmäßig. Der Leiter der QM-Koordinatorengruppe soll für dringliche Fälle unmittelbares Vortragsrecht bei der Leitung haben.

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