5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 2068 Ansichten Ziel und Zweck Entsprechend gesetzlichen Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker - Zurück5.1.13 Krankenhausbegehung durch den AmtsarztWeiter - 5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker5.1.15 Begehung Küche durch Veterinäramt