5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1694 Ansichten Ziel und Zweck Entsprechend gesetzlichen Vorschriften prüft ein Apotheker die Bestände der Arzneimittel auf den Stationen. Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen Begriffe Anlagen 5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker -Vorhergehend 5.1.13 Krankenhausbegehung durch den Amtsarzt Weiter -5.1.14 Stationsbegehung durch Apotheker 5.1.15 Begehung Küche durch Veterinäramt