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GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

5.4.03 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen

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Ziel und Zweck

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen basieren auf einer Analyse der „Unerwünschten Ereignisse“, auf den Berichten interner Audits, auf Kundenreklamationen, Ergebnissen der Qualitätslenkung und der Auswertung externer Erfahrungen (Literatur, Einzelfallberichte, z.B. aus Schadensfällen). Geregelt werden muss, wie die Information weitergeben wird, wer Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen anordnet und wie ihre Umsetzung verfolgt wird.

DIN EN ISO 9001:2015 und DIN EN 15224:2017 10.2.1 a), c) – g)

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Die Bearbeitung von Korrekturmaßnahmen muss dokumentiert werden. Eine Liste muss erstellt werden, die enthalten soll: a) die Art der Nichtkonformität b) entsprechende Korrekturmaßnahme c) das Ergebnis der Korrekturmaßnahme

Bei Nichtkonformitäten, die einen Patienten betreffen, muss die Korrekturmaßnahme auch in der Patientenakte dokumentiert werden

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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5.4.03 Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen

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