3.3.01 Zentrale Hygieneordnung Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten 11 x aufgerufen Autoren 1 Zweck und Ziel Patienten sind im Krankenhaus dem Risiko von Infektionen ausgesetzt. Ziel der Krankenhaushygiene ist, Infektionen von Patienten und Mitarbeitern zu vermeiden. Diese Aufgabe obliegt allen im Krankenhaus Beschäftigten. Aufgabe der Leitung ist, alle Mitarbeiter über die anerkannten Regeln der Hygiene zu informieren, über ihre Einhaltung zu wachen, sich regelmäßig von der Wirksamkeit der Maßnahmen zu überzeugen und bei außergewöhnlichen Ereignissen schnell zu reagieren. Dafür hat die Krankenhausleitung eine besondere Struktur geschaffen, die hier beschrieben wird. Einzelne Verfahren werden in gesonderten Dokumenten beschrieben.Bearbeiten 2 Anwendungsbereich Die Bestimmungen der Hygieneordnung sind in allen Abteilungen des Krankenhauses, den Verwaltungs-, Betriebs- und anderen Einrichtungen und beruflichen Ausbildungsstätten einzuhalten. Die Abteilungsleitungen, Leitende Pflegekraft und Bereichslei-ter stellen sicher, dass die Mitarbeiter/innen diese Hygieneord-nung und die abteilungsbezogenen Hygienepläne kennen und verstehen. Neueingestellte Mitarbeiter/innen sollen über die Regelungen bei der Einstellung informiert werden. Auf Veränderungen soll ausdrücklich hingewiesen werden. Über die Grundsätze der Hygiene und spezielle Fragen soll mindestens einmal jährlich eine Belehrung durchgeführt werden. Sie ist zu dokumentieren. Die jeweils aktuelle Fassung der Zentralen Hygieneordnung und der abteilungsbezogenen Hygienepläne sind im QM-Handbuch auf den Stationen, Funktionsbereichen und Arbeitsbereichen für jeden Mitarbeiter zugänglich.Bearbeiten 3 Organisation Text der VA 3.3.01 Zentrale HygieneordnungHerunterladen Anlagen 1. Geschäftsordnung der HygienekommissionHerunterladen 2. Schulungsmaßnahmen3. Krankenhaushygieniker 4. HygienbeauftragterHerunterladen Bestellung des HygienebeauftragtenHerunterladen 5. Hygienefachkraft6. Liste der Hygienebeauftragten Weiter -3.3 Hygiene 3.3.02 Kontrollaufgaben in der Hygiene