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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

3.4.02 Brandschutz

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Ziel und Zweck

Vermeidung von Bränden durch präventiven Brandschutz und effiziente Hilfestellung bei Entstehungsbränden Ausbruch von Bränden.

Anwendung

Der Brandschutz ist geregelt für das gesamte Krankenhaus.

Beschreibung

Die Brandschutzorganisation im Krankenhaus beruht auf dem Vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, der Einrichtung, Betreuung, Realisierung der technischen Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen und deren Überprüfung durch Begehung durch den Geschäftsbereich Technischer Betrieb, Arbeitssicherheit und der Schulung aller Mitarbeiter

Vorbeugender Brandschutz

Für den vorbeugenden Brandschutz ist vorrangig die Abteilung Arbeitssicherheit zuständig. Dazu zählen Aufgaben zum

  • baulichen Brandschutz

wie Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Feuerschutzabschlüsse, Brandwände, Brandabschnitte, Rauch- und Wäremabzuganlagen, Löschwasserrückhaltung

  • betrieblichen Brandschutz

wie Reduzierung der Brandlasten, Vermeidung von Zündquellen, Verwendung von vorschriftsmäßigen Betriebsmitteln, Kontrollen

  • organisatorischen Brandschutz

wie Alarmplan, Einsatzplan, Gefahrenabwehrplan, Feuererlaubnisschein, Unterweisung und Vorgaben zur Betriebsanweisung

abwehrender Brandschutz

Hierzu gehören Aufgaben der Feuerwehren, die Bekämpfung von Bränden, die Alarmierung, Rettung, Bergung und Löschwasserversorgung

Schulungen

Allen Mitarbeitern wird die Möglichkeit geboten, in Fortbildungsveranstaltungen vorbeugende Brandschutzmaßnahmen kennen- und anwenden zu lernen. Dabei besteht die Möglichkeit, der praktischen Übungen mit Feuerlöschern und dem Ergreifen von weiteren Brandschutzmaßnahmen.

Die Fortbildungen werden in regelmäßigen Abständen für alle Mitarbeiter angeboten. Die Termine können angefordert werden unter Tel.-Nr.: oder im Intranet unter:

http://www.xxxklinik-.de/

Maßnahmen der Arbeitssicherheit

Die Aufgaben der Arbeitssicherheit im Brandschutz können auf der Intranet-Seite des Geschäftsbereiches eingesehen werden. Dort findet man auch die Brandschutzordnung, Die Begehungstermine und weitere Hinweise zum Brandschutz

Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Alle Mitarbeiter der Abteilung müssen sich mit den Grundlagen und ihre Aufgaben für den Brandschutz vertraut machen. Dafür sollen sie mindestens alle zwei Jahre an den Brandschutz-Schulungen teilnehmen

Angeboten werden

  • Lösch-Übungen mit dem Handfeuerlöscher (ca. 45 Minuten, Teilnehmer bis 50)
  • Brandschutzunterweisung (ca. 90 Minuten, bis 200 Teilnehmer
  • Schulungen in der Klinik nach Vereinbarung zu Einzelthemen

Termine werden von der Arbeitssicherheit angeboten oder vereinbart. Zu den angebotenen Terminen können sich die Mitarbeiter per Intranet oder Telefon selbst anmelden. Die Teilnahme ist mit den Dienstaufgaben abzustimmen. Zeiten geringerer Arbeitsbelastung sind dafür bevorzugt zu nutzen.

Jeder Mitarbeiter trägt sich in eine Teilnehmerliste mit Namen, Vornamen, Abteilung und eigenhändiger Unterschrift ein. Über die Teilnahme an wird eine Teilnahmebescheinigung mit Datum und Thema der Schulung ausgestellt.

Die Arbeitssicherheit teilt dem QM-Koordinator der Abteilung mit welche Mitarbeiter teilgenommen haben. Der Nachweis kann auch mit der Teilnahmebescheinigung geführt werden. Der QM-Koordinator trägt die Teilnahme in die Liste der Pflichtschulungen ein. s Ebenso erhält die Abteilung im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung eine Teilnehmerliste mit Angabe von Name und Datum der teilnehmenden Mitarbeiter der Abteilung.

Beim jährlichen Management-Review wird die Liste der Schulungsteilnahme dem Direktor der Abteilung vorgelegt. Der Direktor muss die Mitarbeiter, die keine Teilnahme nachweisen, auf die Dienstpflicht hinweisen und auffordern, den nächsten Termin wahrzunehmen.

Zuständigkeit, Qualifikation

Der QMK trägt die Teilnahme in die liste der pflichtschulungen ein.

Jeder Beschäftigte muss sich mit den Grundsätzen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vertraut machen und die Regeln an seinem Arbeitsplatz beachten und einhalten

Der Direktor der Abteilung bzw. die von ihm beauftragten Personen in den Funktionsbereichen / Stationen sollen die Mitarbeiter über Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen, Notrufsysteme und spezifische Fragen des Brandschutzes unterweisen.

Hinweise und Anmerkungen

Entfällt

Mitgeltende Unterlagen

Anlagen

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