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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

3.5.07 Vereinbarung zur Qualitätsdarlegung

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Ziel und Zweck

Die Leitung muss festlegen, dass nur Produkte beschafft werden, für die ein Herstellungsnachweis, z.B. entsprechend GMP, oder ein Konformitätsnachweis, z.B. nach MPG, vorliegt. Für die meisten qualitätsrelevanten Produkte, wie Arzneimittel, Blutprodukte und Geräte, sind alle Lieferanten eines Krankenhauses einschließlich ihrer Unterauftragnehmer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur QM-Darlegung verpflichtet (vgl. Arzneimittelgesetz, Medizinproduktegesetz).

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

Begriffe

Anlagen

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3.5.07 Vereinbarung zur Qualitätsdarlegung

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