Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

5.3.07 Verhalten im Schadenfall

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Zweck und Ziel

Regeln für die Reaktion auf ein unerwünschtes Ereignis mit einem Schaden für Patienten. Befähigung zu einer einfühlsamen, ehrlichen Kommunikation mit dem Patienten und seiner Familie. Vergewisserung einer angemessenen Reaktion auf das Ereignis, um eine Wiederholung zu vermeiden. Unterstützung des Personals, das in den Fall verwickelt ist. Sicherstellung der Dokumentation und Berichterstattung Vorbereitung auf eventuell öffentliche Diskussion des Ereignisses

Anwendungsbereich

Unerwünschte Ereignisse, die zu einem bereits eingetretenen oder zu erwartenden Schaden geführt haben, der nicht vollständig kompensiert werden kann.

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5.3.07 Verhalten im Schadenfall

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