5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1790 Ansichten Zweck und Ziel Bearbeitung von Schadensfällen Schutz des Krankenhauses und seiner Mitarbeiter vor Image-Schädigung Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche Anwendungsbereich Alle Schadenfälle mit Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ausgenommen Fälle ambulanter Privatbehandlung Beschreibung zur Verfahrensanweisung hier Herunterladen Anlagen Anschreiben an betroffene PersonHerunterladen 5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen -Vorhergehend 5.3.07 Verhalten im Schadenfall Weiter -5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen 5.3.09 Unfallstatistik