5.4.10 Vorschlagswesen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 10 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Das Vorschlagswesen muss überdacht werden, um auch Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und die Arbeit in Qualitätszirkeln mit einzubeziehen. Die Mitbestimmungsrechte der verfaßten Arbeitnehmerschaft müssen berücksichtigt werden. Betriebsvereinbarungen können geschlossen werden. Geklärt werden muss, wieweit Verbesserungsvorschläge Teil der arbeitsvertraglichen Aufgaben der Mitarbeiter sind! Urheber- und geschmacksmusterrechtsfähige Entwicklungen müssen benannt, das Arbeitnehmererfindungsgesetz muss beachtet werden. Die Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen muss im Ablauf festgelegt sein. Wie gelangt eine gute Idee zur Kenntnis der Leitung, eventuell unter Umgehung der Gegner, die jede gute Idee hat? Wie werden Verbesserungsvorschläge erfasst, berichtet und bewertet? Anwendung Beschreibung des Ablaufes Risiken Ressourcen Material Zeitbedarf Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Validierungsunterlagen DIN EN ISO 56007:2022-05 E Innovationsmanagement – Tools und Verfahren für das Ideenmanagement – Leitfaden Begriffe Anlagen 5.4 Maßnahmen der Verbesserung -Vorhergehend 5.4.09 Teilnahme an Wettbewerben (Qualitätspreise) Weiter -5.4 Maßnahmen der Verbesserung 5.4.11 Vergleich mit anderen Krankenhäusern (Benchmarking)