2.4.01 Responsibility for treatment Estimated reading: 1 minute 21 views Authors Aim and purpose In einer Verfahrensanweisung soll die Verantwortlichkeit für die Behandlung im Einzelfall geklärt werden. Für jeden Patienten sollte immer eine Person als Ansprechpartner benannt sein, über die die gesamte Behandlung integriert wird. Dabei sind Probleme zu lösen, wie unterschiedliche fachliche und Entscheidungskompetenz, Übergang aus der Verantwortung eines Arztes in die eines anderen und Vertretung. Haftungsrechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden. Eine Krankenhausbehandlung soll immer von einem Arzt, der für den Patienten in angemessener Zeit erreichbar ist, koordiniert werden. Der koordinierende Arzt muss nicht der „behandelnde“ Arzt sein. Kriterien für den Abbruch oder die Überprüfung einer Behandlung müssen angegeben werden. Fragen der Verantwortung für Behandlungen, die gemeinsam von mehreren Abteilungen getragen werden, sollen untersucht werden. Area of application Description Documentation Resources Responsibility and qualification Notes and comments Applicable documents Literature Terms Attachments Next - 2.4 Guiding the treatment 2.4.02 Visit