2.4.01 Verantwortung für die Behandlung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1154 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Regelung der Verantwortlichkeit für die Behandlung im Einzelfall. Für jeden Patienten muss immer eine Person als Ansprechpartner benannt sein, über die die gesamte Behandlung integriert wird. Dabei sind Probleme zu lösen, wie unterschiedliche fachliche Zuständigkeit, Entscheidungskompetenz, Übergang aus der Verantwortung eines Arztes in die eines anderen. Haftungsrechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden.Die Verantwortlichkeiten müssen auch bei Abwesenheit wie z. B. Urlaub, Krankheit geregelt werden.Die verantwortliche Person muss in den Krankenunterlagen bezeichnet sein.Eine Krankenhausbehandlung soll immer von einem Arzt, der für den Patienten in angemessener Zeit erreichbar ist, koordiniert werden. Der koordinierende Arzt muss nicht der „behandelnde“ Arzt sein. Kriterien für den Abbruch oder die Überprüfung einer Behandlung müssen angegeben werden.Fragen der Verantwortung für Behandlungen, die gemeinsam von mehreren Abteilungen getragen werden, sollen untersucht werden. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Weiter -2.4 Lenkung der Behandlung 2.4.02 Visite