GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

2.4.01 Verantwortung für die Behandlung

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Ziel und Zweck

Regelung der Verantwortlichkeit für die Behandlung im Einzelfall. Für jeden Patienten muss immer eine Person als Ansprechpartner benannt sein, über die die gesamte Behandlung integriert wird. Dabei sind Probleme zu lösen, wie unterschiedliche fachliche Zuständigkeit, Entscheidungskompetenz, Übergang aus der Verantwortung eines Arztes in die eines anderen. Haftungsrechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden.
Die Verantwortlichkeiten müssen auch bei Abwesenheit wie z. B. Urlaub, Krankheit geregelt werden.
Die verantwortliche Person muss in den Krankenunterlagen bezeichnet sein.
Eine Krankenhausbehandlung soll immer von einem Arzt, der für den Patienten in angemessener Zeit erreichbar ist, koordiniert werden. Der koordinierende Arzt muss nicht der „behandelnde“ Arzt sein. Kriterien für den Abbruch oder die Überprüfung einer Behandlung müssen angegeben werden.
Fragen der Verantwortung für Behandlungen, die gemeinsam von mehreren Abteilungen getragen werden, sollen untersucht werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.4.01 Verantwortung für die Behandlung

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