2.4.21 Aussetzung und Wiederaufnahme eines Behandlungsverfahrens Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 806 x aufgerufen Autoren Erfüllen Behandlungsverfahren nicht die Anforderungen (unerklärliches Therapieversagen, irreführende diagnostische Ergebnisse, mehrfache Fehler), muss ihre Aussetzung bis zur Prüfung der Ursachen veranlasst werden können. Die Wiederaufnahme des Behandlungsverfahrens soll förmlich verfügt werden. 2.4 Lenkung der Behandlung -Vorhergehend 2.4.20 Bewertung der Übernahmevoraussetzungen Weiter -2.4 Lenkung der Behandlung 2.4.22 Identifikation von Patienten