GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.4.28 Monitoring der Patientenbefunde

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1894 Ansichten

Ziel und Zweck

Indikation, Erfassung, Berichterstattung, Häufigkeit von Untersuchungen zur Überwachung des Behandlungsverlaufes, Beurteilung der Stabilität der Patienten, ihrer Behandlung und des Behandlungserfolges aus den Befunden, Korrektur des Zeitpunktes für die Entlassung aus der Behandlung.

Solche Befunde können sein:

  • Vitalzeichen,
  • Schmerz,
  • Mobilität,
  • Wirkung und Nebenwirkung von Arzneimitteln u. A.

Festlegung der Qualifikation und Zuständigkeit
Festlegung der Aufzeichnung in den Krankenunterlagen
Verweis auf die Pflegestandards zum Monitoring

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.4.28 Monitoring der Patientenbefunde

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