GUTE HOSPITALPRAXIS

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Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

2.2.03 Umgang mit Vorbefunden

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Ziel und Zweck

Beiziehen von fremden und eigenen Vorbefunden (z.B. alte Akte). Verwendung von mitgebrachten Befunden.

Grenzen für die Annahme von Vorbefunden (z. B. nicht älter als 30 Tage, ungeklärte Provenienz).
Vorbefunde müssen immer überprüft und bewertet werden, bevor eine Entscheidung mit diesen Befunden begründet wird.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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2.2.03 Umgang mit Vorbefunden

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