GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.2.09 Entlassung

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Ziel und Zweck

Die Entlassung aus der Behandlung ist als eigener, geschlossener Vorgang zu planen. Dabei sollen Überlegungen angestellt werden, wie die weitere Behandlung und Betreuung sichergestellt wird (Kontinuität der Behandlung, siehe auch den Abschnitt 2.5 „Nachbetreuung“)
Die Planung der Entlassung soll zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt einsetzen.
Die Kriterien für eine Entlassung sollen festgelegt werden, insbesondere Kriterien der Patientensicherheit.

Die Entlassung muss mit denjenigen abgestimmt werden, die die medizinische und weitere Versorgung übernehmen werden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

SGB V § 39 (1a); SGB V §115; DIN EN ISO 9001 8.5.5; DIN EN 15224 8.5.5 Zusatz a) und d)

Begriffe

Anlagen

Keine Anlagen

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2.2.09 Entlassung

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