GUTE HOSPITALPRAXIS

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Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

2.5.03 Austritt aus der Krankenhausbehandlung gegen ärztlichen Rat

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Ziel und Zweck

Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden.

Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden.

Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären

Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können.

Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt der normalen Entlassung nach 2.2.09

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.03 Austritt aus der Krankenhausbehandlung gegen ärztlichen Rat

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