2.5.03 Austritt aus der Krankenhausbehandlung gegen ärztlichen Rat Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1138 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden. Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden. Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können. Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt der normalen Entlassung nach 2.2.09 Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.5 Nachbetreuung -Vorhergehend 2.5.02 Entlassung aus der Krankenhausbehandlung Weiter -2.5 Nachbetreuung 2.5.04 Medizinische Instruktion bei Entlassung