2.2.05 Vorstationäre Behandlung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 821 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Der stationären Aufnahme geht häufig ein Arzt-Patient-Kontakt voraus, der einer Abklärung der Indikation und eventuellen Terminabsprache dient. Der Kontakt kann im Rahmen einer kassenärztlichen Ermächtigung, einer Poliklinik, einer vorstationären Behandlung oder in einer (unbezahlten) Sprechstunde erfolgen. Der Ablauf ist zu regeln. Bei der Beurteilung der Narkosefähigkeit aus präoperativen Befunden müssen die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sein (siehe präoperative Diagnostik bei der Anästhesie). Planung von Angebot und Ablauf für Fachambulanzen (Institutsambulanzen), deren Dokumentation und Berichterstattung. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.2 Planung für den einzelnen Patienten -Vorhergehend 2.2.14 Belegungsplanung Weiter -2.2 Planung für den einzelnen Patienten 2.2.06 Notfall-Aufnahme