3.2.15 Occupational health and safety committee Estimated reading: 4 minutes 16 views Authors 1 Aim and purpose Die Geschäftsführung richtet einen Arbeitsschutzausschuss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ein. Sie gibt dem Ausschuss eine Geschäftsordnung. 2 Application Der Ausschuss für Arbeitssicherheit ist zuständig für Hospital. 3 Description 3.1 Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im St. Katharinen-Hospital zu beraten. Beratungsschwerpunkte sind • Beratung von Maßnahmen für besondere Personengruppen z. B. Auszubildende, neue Mitarbeiter, Schwerbehinderte, ausländische Arbeitnehmer • Erörterung von Investitionen für den betrieblichen Ar-beits- und Gesundheitsschutz • Regelmäßige Auswertung des Unfallgeschehens ein-schließlich arbeitsbedingter Erkrankungen • Erarbeitung von Vorschlägen für betriebliche Arbeits-schutzmaßnahmen • Beratung von Vorschlägen für die Durchführung von betrieblichen Arbeitsschutzschwerpunktprogrammen z.B. Vermeiden von Nadelstichverletzungen, vermeiden von Stolperunfällen und Fußverletzungen, Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, Diskussion und Freigabe der Verfahrensanweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Qualitätsmanagementhandbuch des Hospitals • Beteiligung an der Durchführung und Auswertung der regelmäßigen Betriebsbegehungen • Beratung der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen 3.2 Personelle Zusammensetzung Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses werden vom Ge-schäftsführer namentlich bestellt. Es sind• der stellvertretende Verwaltungsdirektor als für den Ar-beit- und Gesundheitsschutz zuständiges Mitglied der Geschäftsführung • die Leiterin der Mitarbeitervertretung • Zweites Mitglied der Mitarbeitervertretung • die Fachkraft für Arbeitssicherheit • der Betriebsarzt • 7 Sicherheitsbeauftragte aus den Bereichen/Abteilungen • Pflegedirektor Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht. Der Arbeitsschutzausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind. Der Arbeitsschutzausschuss berät den Geschäftsführer. Er hat hinsichtlich Beratung und Beschlussfassung keine Weisungsbefugnis. 3.3 Vorsitz Den Vorsitz des Ausschusses hat der stellvertretende Verwaltungsdirektor. Er lädt zu den Sitzungen ein und leitet die Sitzungen. Er wird im Bedarfsfall von dem Geschäftsführer (Herr Schall) vertreten. 3.4 Schriftführer Die Schriftführung hat der Leiter des Ausschusses übernommen. 3.5 Sitzungsprotokolle Über jede Sitzung des Arbeitsschutzausschusses wird ein Protokoll gefertigt. Es muss spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung an alle Mitglieder des Ausschusses verschickt werden. Das Sitzungsprotokoll führt die Teilnehmer namentlich auf. 3.6 Sitzungstermine Ordentliche Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden vierteljährlich statt. Sie werden in der jeder Sitzung für die Folgesitzung festgelegt. Aufgrund besonderer Vorkommnisse z. B. schwerer Unfall können weitere außerordentliche Sitzungen anberaumt werden. 3.7 Einladung Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Sitzung per Hospitalpost oder per E-Mail. 3.8 Tagesordnung Vorschläge zur Tagesordnung sind rechtzeitig vor der Sitzung an den Ausschussvorsitzenden zu richten. Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung können von allen Mitgliedern des Ausschusses gestellt werden. Die Tages-ordnung wird den Mitgliedern mit der Einladung vor der Sitzung zugeleitet. Die Tagesordnung beginnt mit der Genehmigung des Protokolls der vorausgehenden Sitzung. Sie enthält immer den Punkt „Verschiedenes“. 3.9 Arbeitsunterlagen Arbeitsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten werden mit der Einladung versandt. 3.10 Beratung durch Experten oder Fachleuten Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können von Fall zu Fall weitere inner- und außerbetriebliche Fachleute z.B. weitere Beauftragte des Hospitals oder externe Berater zu spezifischen Fragen eingeladen werden. 3.11 Beschluss-Verfahren Der Ausschuss stimmt über Empfehlungen an die Geschäftsleitung förmlich ab. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten (Anzahl der Fürstimmen, Gegenstimmen und Enthaltungen). 4 Documentation Einladungsschreiben, Tagesordnung, Arbeitsunterlagen und Sitzungsprotokolle sind Nachweisdokumente im Qualitätsmanagementsystem und müssen jederzeit verfügbar sein z.B. bei Inspektionen der Behörden. Die Originale werden vom Vorsitzenden des Ausschusses in einem Aktenordner mit dem Rückenschild: Arbeitsschutzausschuss Protokolle <Jahreszahl> abgeheftet und im Büro des Verwaltungsleiters für mindestens 10 Jahre aufbewahrt. 5 Resources Zeitbedarf der Mitglieder: mindestens 4 Sitzungen im JahrEinladung, Protokoll, Versand: 2 Stunden 4 x im JahrDauer der Sitzungen: ca. 60 Minuten 6 Responsibility, qualification Vorsitzender: Erfahrung in der Leitung von Ausschüssen und EntscheidungskompetenzMitglieder: Sachkompetenz im Arbeits- und GesundheitsschutzVorsitzender des Ausschusses: Dokumentation, Archivierung: 7 Notes and comments Der Arbeitsschutzausschuss berät den Geschäftsführer des Hospitals unmittelbar und kann verbindliche Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorschlagen. 8 Applicable documents 8.1 Literature § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) 8.2 Terms Erstelldatum: Februar2008 Ersteller: Stuch/S.Böhm Attachments MitgliederlisteDownload 3.2 Occupational safety, health and radiation protection - Previous 3.2.14 Workplace infrastructure and design of the working environment Next - 3.2 Occupational safety, health and radiation protection 3.2.16 Special releases - release certificate for hazardous work