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GOOD HOSPITAL PRACTICE

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QM according to DIN EN 15224 / ISO 9001

3.2.15 Occupational health and safety committee

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1 Aim and purpose

Die Geschäftsführung richtet einen Arbeitsschutzausschuss nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ein. Sie gibt dem Ausschuss eine Geschäftsordnung.

2 Application

Der Ausschuss für Arbeitssicherheit ist zuständig für Hospital.

3 Description

3.1 Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses

Der Arbeitsschutzausschuss hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung im St. Katharinen-Hospital zu beraten. Beratungsschwerpunkte sind

• Beratung von Maßnahmen für besondere Personengruppen z. B. Auszubildende, neue Mitarbeiter, Schwerbehinderte, ausländische Arbeitnehmer

• Erörterung von Investitionen für den betrieblichen Ar-beits- und Gesundheitsschutz

• Regelmäßige Auswertung des Unfallgeschehens ein-schließlich arbeitsbedingter Erkrankungen

• Erarbeitung von Vorschlägen für betriebliche Arbeits-schutzmaßnahmen

• Beratung von Vorschlägen für die Durchführung von betrieblichen Arbeitsschutzschwerpunktprogrammen z.B. Vermeiden von Nadelstichverletzungen, vermeiden von Stolperunfällen und Fußverletzungen, Umsetzung der Gefahrstoffverordnung, Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung, Diskussion und Freigabe der Verfahrensanweisungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im Qualitätsmanagementhandbuch des Hospitals

• Beteiligung an der Durchführung und Auswertung der regelmäßigen Betriebsbegehungen

• Beratung der Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen

3.2 Personelle Zusammensetzung

Die Mitglieder des Arbeitsschutzausschusses werden vom Ge-schäftsführer namentlich bestellt.

Es sind
• der stellvertretende Verwaltungsdirektor als für den Ar-beit- und Gesundheitsschutz zuständiges Mitglied der Geschäftsführung

• die Leiterin der Mitarbeitervertretung

• Zweites Mitglied der Mitarbeitervertretung

• die Fachkraft für Arbeitssicherheit

• der Betriebsarzt

• 7 Sicherheitsbeauftragte aus den Bereichen/Abteilungen

• Pflegedirektor

Jedes Mitglied hat gleiches Stimmrecht.

Der Arbeitsschutzausschuss ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.

Der Arbeitsschutzausschuss berät den Geschäftsführer. Er hat hinsichtlich Beratung und Beschlussfassung keine Weisungsbefugnis.

3.3 Vorsitz

Den Vorsitz des Ausschusses hat der stellvertretende Verwaltungsdirektor. Er lädt zu den Sitzungen ein und leitet die Sitzungen. Er wird im Bedarfsfall von dem Geschäftsführer (Herr Schall) vertreten.

3.4 Schriftführer

Die Schriftführung hat der Leiter des Ausschusses übernommen.

3.5 Sitzungsprotokolle

Über jede Sitzung des Arbeitsschutzausschusses wird ein Protokoll gefertigt. Es muss spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung an alle Mitglieder des Ausschusses verschickt werden. Das Sitzungsprotokoll führt die Teilnehmer namentlich auf.

3.6 Sitzungstermine

Ordentliche Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses finden vierteljährlich statt. Sie werden in der jeder Sitzung für die Folgesitzung festgelegt. Aufgrund besonderer Vorkommnisse z. B. schwerer Unfall können weitere außerordentliche Sitzungen anberaumt werden.

3.7 Einladung

Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage vor der Sitzung per Hospitalpost oder per E-Mail.

3.8 Tagesordnung

Vorschläge zur Tagesordnung sind rechtzeitig vor der Sitzung an den Ausschussvorsitzenden zu richten. Anträge auf Änderungen oder Ergänzungen der Tagesordnung können von allen Mitgliedern des Ausschusses gestellt werden. Die Tages-ordnung wird den Mitgliedern mit der Einladung vor der Sitzung zugeleitet.

Die Tagesordnung beginnt mit der Genehmigung des Protokolls der vorausgehenden Sitzung. Sie enthält immer den Punkt „Verschiedenes“.

3.9 Arbeitsunterlagen

Arbeitsunterlagen zu den Tagesordnungspunkten werden mit der Einladung versandt.

3.10 Beratung durch Experten oder Fachleuten

Zu den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses können von Fall zu Fall weitere inner- und außerbetriebliche Fachleute z.B. weitere Beauftragte des Hospitals oder externe Berater zu spezifischen Fragen eingeladen werden.

3.11 Beschluss-Verfahren

Der Ausschuss stimmt über Empfehlungen an die Geschäftsleitung förmlich ab. Das Ergebnis wird im Protokoll festgehalten (Anzahl der Fürstimmen, Gegenstimmen und Enthaltungen).

4 Documentation

Einladungsschreiben, Tagesordnung, Arbeitsunterlagen und Sitzungsprotokolle sind Nachweisdokumente im Qualitätsmanagementsystem und müssen jederzeit verfügbar sein z.B. bei Inspektionen der Behörden. Die Originale werden vom Vorsitzenden des Ausschusses in einem Aktenordner mit dem Rückenschild:

Arbeitsschutzausschuss Protokolle <Jahreszahl>

abgeheftet und im Büro des Verwaltungsleiters für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

5 Resources

Zeitbedarf der Mitglieder: mindestens 4 Sitzungen im Jahr
Einladung, Protokoll, Versand: 2 Stunden 4 x im Jahr
Dauer der Sitzungen: ca. 60 Minuten

6 Responsibility, qualification

Vorsitzender: Erfahrung in der Leitung von Ausschüssen und Entscheidungskompetenz
Mitglieder: Sachkompetenz im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Vorsitzender des Ausschusses: Dokumentation, Archivierung:

7 Notes and comments

Der Arbeitsschutzausschuss berät den Geschäftsführer des Hospitals unmittelbar und kann verbindliche Regelungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz vorschlagen.

8 Applicable documents

8.1 Literature

§ 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

8.2 Terms

Erstelldatum: Februar2008 Ersteller: Stuch/S.Böhm

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