3.1.01 Organisationsstatut Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 828 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Das Krankenhaus gibt sich ein Organisationsstatut mit Satzung, Angaben zur Vertretung des Krankenhauses nach außen gegenüber Behörden, Vertragspartnern usw., mit Zeichnungsberechtigungen und Entscheidungskompetenz der Leitungsgremien. Die Leitung ernennt einen oder mehrere Beauftragte für die Qualität der medizinischen Leistungen und die Patientensicherheit (z. B. Ärztlicher Direktor, Pflegedirektor). Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden. Zum Organisationsstatut können der Geschäftsverteilungsplan des Leitungsgremiums (Vorstand), eine Geschäftsordnung oder Verwaltungsanordnung zur Geschäftsführung mit einer Regelung der Vertretung gehören.Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden. Geschäftsverteilungsplan, Geschäftsordnung, Verwaltungsanordnung Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Geschäftsordnung VorstandHerunterladen GeschäftsverteilungsplanHerunterladen Übertragung UnternehmerpflichtenHerunterladen OrganisationspflichtenHerunterladen Weiter -3.1 Verantwortung der Leitung 3.1.02 Aufbauorganisation (Organigramm)