3.1.18 Beteiligung an der Katastrofenversorgung Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten 12 x aufgerufen Autoren Zweck und Ziel Die VA eine schnelle Einsatzbereitschaft des KRANKENHAUSES bei Großunfällen (Massenanfall von Verletzten) und Katastrophen schaffen. Geregelt sind die grundsätzlichen Abläufe. nach dem Eintritt eines Großunfalls oder Katastrophenfall initiieren soll. Die Einstufung des Schadensereignisses als „Katastrophe“ erfolgt durch (Feuerwehreinsatzzentrale, Regierungspräsident, Innenministerium, Behörde). Anwendung Alle Kliniken und im Katastrophenfall benötigte Institute einschließlich klinisch theoretische Institute und Rechtsmedizin. Alle Einrichtungen zur Unterstützung der Kliniken wie z.B. die Krankentransportzentrale. Durch Entscheidung des Krisenstabes können alle Bereiche und Einrichtungen des KRANKENHAUSES zur Leistungen im Katastrophenfall herangezogen werden. Es kann nötig werden für die Bereiche Teilalarmpläne zu erarbeiten. Die Teilalarmpläne sollen ferner u.a. folgende Angaben enthalten: Wer ist durch wen zu benachrichtigen? Welche nicht im Dienst befindlichen Mitarbeiter sind durch wen zu benachrichtigen? Wie soll die Benachrichtigung erfolgen? Wohin sollen die Benachrichtigten kommen? Welche weiteren Maßnahmen sind erforderlich? Beschreibung des Ablaufes Den Eintritt eines Katastrophenfalls stellt <benennen> fest (Nr. 5 Abs. Katastrophenschutzverordnung, – KatSO). Die Einstufung eines Schadensereignisses als Großunfall wird von der (Feuerwehreinsatzzentrale ?) vorgenommen. Bei Katastrophen und Großunfällen beordert die FEZ Notarztwagen und Rettungswagen an den Schadensort. Alarmierung / Meldeweg Unter dem Stichwort „Großunfall“ bzw. „Katastrophenfall“ alarmiert die Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) oder die im Katastropehfall zuständige Behörde den <Pfortendienst, anderer zentraler meldekopf> über die Telefon- bzw. Faxverbindung (Telefon: -xxxx bzw. FAX xxxx) über den Eintritt des Großschadens- oder Katastrophenfalls. Der <Meldekopf>nimmt alle Informationen über das Ausmaß des Großschadens- bzw. Katastrophenfalls in das Meldeprotokoll gemäß Alarmplan (siehe Anlage 1) auf. Anschließend informiert der Pfortendienst unverzüglich die Patientenaufnahme in der Klinik für <Unfallchirurgie> des KRANKENHAUSES über Telefon- bzw. Faxverbindung (Telefon: -xxxx bzw. FAX xxxx) und gibt die Informationen weiter. Der Meldekopf informiert dann alle weiteren im Alarmplan genannten Bereiche. Die Beschäftigten der Patientenaufnahme in der Klinik für <Unfallchirurgie> nehmen die Alarmmeldung und Informationen schriftlich auf und leiten sie unverzüglich gemäß Alarmplan (siehe Anlage 1) weiter. Der diensthabende Oberarzt der <Unfallchirurgie> übernimmt die Aufgabe „Einsatzleiter Massenanfall“. Der Einsatzleiter beruft die Einsatzleitung ein und übernimmt deren Leitung. Dem Einsatzleiter sind mit Auslösen des Alarmfalls die Mitarbeiter/innen in der Patientenaufnahme für die Dauer des Alarms unterstellt. Auf Anweisung des Einsatzleiters informiert die Patientenaufnahme den „Zentralen Bettennachweis“ () und die Pflegedienstleitung vom Dienst von einer Aufnahmesperre für einbestellte Patienten auf den Krankenstationen. Einsatzleitung Bildung der Einsatzleitung Der Einsatzleiter beruft die Einsatzleitung ein. Der Einsatzleiter übernimmt die Leitung der Einsatzleitung. Der Einsatzleitung gehören an: der Einsatzleiter (= Oberarzt der <Unfallchirurgie>), der Oberarzt der Anästhesiologie, die Leitende Pflegekraft vom Dienst, ein Vertreter des Direktors Betrieb (Leiter der Technischen Abteilung oder Leiter der Wirtschaftsabteilung), ein Vertreter der Apotheke (Apotheker vom Dienst) ein Vertreter des BTD´s Die Einsatzleitung trifft sich im Bereich <Treffpunkt festlegen> Der Einsatzleitung ist gegenüber allen Beschäftigten des Krankenhauses weisungsbefugt. Aufgaben der Einsatzleitung Der Einsatzleiter informiert sich zunächst über Art sowie Ausmaß des Alarmfalls und legt die interne Einsatzstufe fest, hierüber ist der <Meldekopf> und die Patientenaufnahme zu informieren. Einsatzstufe 1: Bis zu 10 Verletzten aus dem Großunfall bzw. Katastrophenfall. Der Einsatzleiter veranlasst, dass die Arbeitsbereitschaft der für die Versorgung der Notfallpatienten nach Schadensart zuständigen Abteilungen mit ausreichender Personalstärke hergestellt wird. Er hat bei Bedarf dafür zu sorgen, dass die betreffenden diensthabenden Ärzte anderer Kliniken und Abteilungen informiert werden, sowie dass die entsprechenden Kliniken und Abteilungen Personal- und Bettenkapazität zur Verfügung stellen. Einsatzstufe 2: Mehr als 10 Verletzten aus dem Großunfall bzw. Katastrophenfall. Der Einsatzleiter ermittelt gemäß der fortschreitenden Einsatzbereitschaft (dynamische Kapazität) und der externen Erfordernisse die jeweils aktuelle Kapazität im Katastrophenfall und teilt diese dem Krisenstab bzw. der Feuerwehreinsatzzentrale mit. Der Einsatzleiter alarmiert den Krisenstab und übernimmt bis zur Herstellung dessen Einsatzbereitschaft dessen Aufgaben. Die Einsatzleitung bestimmt die Verantwortlichen der Sichtungsteams, beruft diese ein und leitet deren Einsatz. Krisenstab Der Krisenstab besteht aus dem Ärztlichen Direktor, dem Abteilungsdirektor der Abteilung für Unfallchirurgie, dem Abteilungsdirektor der Anästhesiologie, dem Kaufmännischen Direktor und der Pflegedirektorin. Der Krisenstab zieht weitere Mitarbeiter entsprechend den Erfordernissen hinzu. Der Krisenstab wird durch den Einsatzleiter informiert. <Angeben, wo sich der Krisenstab versammelt und wie er dort erreichbar ist> Der Krisenstab hat die Aufgabe, die volle Betriebsbereitschaft des gesamten Klinikums herzustellen. Er leitet ggf. erforderliche Evakuierungsmaßnahmen zusammen mit der Feuerwehr ein. Der Krisenstab verfügt die erforderlichen Maßnahmen zur Verkehrsführung auf dem Krankenhaus-Gelände, ggf. in Abstimmung mit der Polizei. Dem Krisenstab obliegt die Öffentlichkeitsarbeit und Organisation des Antipanikdienstes. Hierzu wird im <Ort> in jedem Fall aber räumlich weit getrennt von der Akutversorgung, ein Raum als Informationszentrale eingerichtet, wo ausschließlich vom Krisenstab genehmigte Erklärungen abgegeben werden. Zur Vermeidung von Paniksituationen können dort ein Klinikseelsorger und ein Psychologe mitwirken. In regelmäßigen Abständen werden hier vom Krisenstab die Namen der eingetroffenen Katastrophenopfer – soweit sicher identifiziert – bekannt gegeben. Der Krisenstab hat für eine ausreichende Verpflegungskapazität, auch für fremde Helfer, zu sorgen. Ggf. müssen Absprachen mit Organisationen, die mobile Kücheneinheiten zur Verfügung stellen können (z. B. Bundeswehr, Hilfsorganisationen) getroffen werden. Bei längerdauerndem Katastropheneinsatz sind entsprechende Ruhe- und Aufenthaltsräume für das eingesetzte Personal durch den Krisenstab bereitzustellen. Hierzu sollen Räumlichkeiten <wo?> angeboten werden. Der Krisenstab soll an den Lagebesprechungen der Feuerwehr teilnehmen, bzw. einen Vertreter hierfür entsenden. Die Ergebnisse aus der Lagebesprechung sollen in den Entscheidungen des Krisenstabes berücksichtigt werden. Der Einsatzleiter ist über die Ergebnisse der Lagebesprechung zu informieren. Der Einsatzleiter ist dem Krisenstab unterstellt. Teilalarm-Plan Wachdienst Der Wachdienst nimmt die Alarmmeldung entgegen und informiert gemäß Alarmplan (siehe Anlage 1). Der Wachdienst sperrt im Großschadens- bzw. Katastrophenfall (Einsatzstufe 2) das Gelände für Besucher und Besucher-PKW und regelt die Verkehrsführung auf dem Gelände. Der Wachdienst sichert einen Aufbewahrungsraum für Wertsachen <Ort> Das u.a. für die Verkehrsführung erforderliche Material wird <wo?> bereitgehalten. Teilalarmplan Patientenaufnahme Unfallchirurgie Die Patientenaufnahme der Unfallchirurgie nimmt die Alarmmeldung vom Meldekopf entgegen, notiert die Angaben und gibt diese unverzüglich gemäß Alarmplan weiter. Teilallarmpläne weitere Bereiche Die durch die Patientenaufnahme gemäß Alarmplan informierten Bereiche informieren entsprechend ihres jeweiligen Teilalarmplanes die Mitarbeiter und Organisationseinheiten und treffen selbständig die weiteren erforderlichen Maßnahmen für ihren Verantwortungsbereich. Registrierung, Sichtung und Versorgung der Verletzten Im Großschadens- und Katastrophenfall findet die Sichtung im Bereich der Chirurgischen Notfallaufnahme unter Leitung des beauftragten Arztes statt. Für die Einstufung der Behandlungsdringlichkeit bzw. der zu treffenden Maßnahmen sind die Standards der Notfallmedizin anzuwenden. Eine zweite Sichtung erfolgt entsprechend durch die Ärzte der jeweiligen aufnehmenden Klinik. Die durch die Einsatzleitung bestellten Sichtungsteams sollen jeweils aus einem Facharzt für Anästhesiologie und Unfallchirurgie bestehen. Soweit erforderlich kann die Einsatzleitung zur Unterstützung der Sichtungsteams nicht-ärztlich Beschäftigte z.B. Mitarbeiter des Anästhesiefunktionsdienstes oder der chirurgischen Klinik bestimmen. Die Anzahl der Teams wird durch die Einsatzleitung bestimmt. Erfassung der Verletzten Alle ankommenden Verletzten sind notfallmäßig in IS-H aufzunehmen. Alle Verletzten erhalten eine Kennzeichnung durch das hierfür vorgesehene Armband und eine Krankenakte mit Identifikationsnummer (Patienten-ID, Notaufnahme im Patientenverwaltungsprogramm IS-H). Die Identifikationsnummer verbleibt bis zum Ende des Katastrophenalarms – auch im Operationssaal – ständig am Patienten. Für die Sichtung im Katastrophenfall liegen im Bereich der Patientenaufnahme vorbereitete Notfallakten mit entsprechenden Identifikationsnummern aus dem Patientenverwaltungsprogramm IS-H (IS-H Id) bereit, die dann nach Zuweisung in eine Klinik dort eingegeben wird. Wertgegenstände und Kleidung der Verletzten kommen in einen Plastiksack mit Identifikationsnummer und werden in einem Aufbewahrungsraum für Wertsachen (Ortsangabe) gelagert. Der Aufbewahrungsraum ist durch den Wachdienst entsprechend zu sichern. Die Einsatzleitung definiert den voraussichtlich zu erwartenden Raumbedarf für die Lagerung von Verletzten. Nach Weisung der Einsatzleitung sind für die Lagerung von Verletzten Räumlichkeiten bereitzustellen. Für die Lagerung bzw. den Aufenthalt von Leichtverletzten sind <Ortsangabe> zur Verfügung zu stellen. Verletzte können im <Ortsangabe> gelagert werden. Schwerstverletzte/sterbende Patienten sollen in <Ortsangabe> gelagert, ärztlich versorgt und regelmäßig nachgesichtet werden. Beteiligung einzelner Ärzte am Unfallort Eine Beteiligung von Krankenhausärzten an der Versorgung am Unfallort ist nach dem Plan für den ärztlichen Einsatz bei Großunfällen und Katastrophen nicht vorgesehen. Werden dennoch Chirurgen, Anästhesisten oder weitere Fachärzte von der Feuerwehr oder der BUG angefordert, finden sich diese bei der Chirurgischen Aufnahme ein, wo sie von einem Polizei-Fahrzeug abgeholt werden. Am Unfallort übernimmt der leitende Notarzt die Aufgabe eines „Ärztlichen Einsatzleiters“. Grundsätzlich ist der Einsatz von Ärzten außerhalb des Krankenhauses nur möglich, wenn hierdurch die notwendige ärztliche Versorgung nicht gefährdet wird. Der Ärztliche Direktor oder sein Vertreter entscheidet in diesen Fällen im Einvernehmen mit dem Direktor der Abteilung, der der zu entsendende Arzt oder die Ärztin angehört. Beendigung des Alarms Der Alarm wird vom Krisenstab, bzw. der Einsatzleitung beendet. Dazu informiert die Patientenaufnahme der Unfallchirurgie analog des Alarmplans die jeweiligen Bereiche. Zuständigkeit, Qualifikation MeldekopfEntgegennahme der Alarmmeldung vom Katastrophenstab bzw. von der Feuerwehreinsatzzentrale und Weitergabe an die Patientenaufnahme der UnfallchirurgieAnschließend weitere Alarmierung gemäß AlarmplanSperrung des Geländes für Besucher und Besucher-PKW bei Auslösen der Einsatzstufe 2Unterstützung bei der VerkehrsführungZusammen mit dem Wachdienst Sicherung des Aufbewahrungsraums für WertsachenPatientenaufnahme UnfallchirurgieEntgegennahme der Meldung und Weitergabe an die Oberärzte der Unfallchirurgie und AnästhesiologieWeitere Benachrichtigung gemäß AlarmplanWeitergabe von Informationen auf Weisung des EinsatzleitersUnterstützung der EinsatzleitungAusgabe des für die Sichtung erforderlichen MaterialsPrüfung von PatientenentlassungenRegistrierung der PatientenaufnahmenEinsatzleiter (Einsatzleitung)Einberufung der EinsatzleitungBei Einsatzstufe 1:Herstellung der Arbeitsbereitschaft der erforderlichen Kliniken und AbteilungenSperrung von Krankenstationen für weitere AufnahmenBei Einsatzstufe 2:Einberufung des KrisenstabesHerstellung der Arbeitsbereitschaft der erforderlichen Kliniken und AbteilungenSperrung von Krankenstationen für weitere AufnahmenBildung von SichtungsteamsKrisenstabGesamtleitungHerstellung der Betriebsbereitschaft des gesamten KlinikumsVeranlassen von Maßnahmen für die Verkehrsführung auf dem Gelände, ggf. in Abstimmung mit der PolizeiKoordination mit der EinsatzleitungEinrichtung und Leitung des Informations- und AntipanikdienstesOrganisation von Verpflegung und RuheräumenOrganisation der Hinzuziehung von Seelsorgern und PsychologenOrganisation der ÖffentlichkeitsarbeitPflegedienstleitung vom DienstOrganisation von AufnahmesperrenUnterstützung der SichtungsteamsBereitstellung von Unterstützung für Aufnahme und Versorgung von VerletztenInformation der beteiligten Pflegebereiche Dokumentation Der Alarmplan (Anlage 1) wird <angeben> erstellt und aktualisiert. Alarmprotokoll Identifikationsarmbänder, Anhänger Hinweise und Anmerkungen Der in der Anlage beigefügte Alarmplan für den Einsatz von Ärzten und Pflegepersonal ist insbesondere in der Unfallchirurgie, Anästhesie, Chirurgischen Aufnahme, und beim Pfortendienst sowie in allen übrigen Einrichtungen an einem Ort zu verwahren, der allen Mitarbeitern, die Aufgaben im Ablauf übernehmen müssen, bekannt ist. Die Regelungen der jeweiligen Teilalarmpläne sind zu beachten. Die Teilalarmpläne sind als Anlage dieser Verfahrensanweisung hinzuzufügen. Mitgeltende Unterlagen Literatur, Rechtsvorschriften Alarmplan der zuständigen Behörde, Richtlinie für Leitende Notärzte, Rettungsdienstgesetz, Katastrophenschutzgesetz, Katastrophenschutzordnung (KatSO), Krankenhausgesetz Bundesministerium des Innern: Katastrophenmedizin – Leitfaden für die ärztliche Versorgung im Katastrophenfall Begriffe Katastrophen im Sinne der Katastrophenschutzverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg -KSchO- in der Fassung vom 15.09.1984 (MittVw 1984, S. 140) und der Richtlinie für den Katastrophenschutz in der Fassung vom 15.04.1993 sind alle über die Schadensfälle des täglichen Lebens hinausgehenden Ereignisse, die in einem so ungewöhnlichen Ausmaß Schäden an Leben oder an der Gesundheit von Menschen oder an Sachwerten verursacht haben oder nach sich ziehen können, dass einheitlich gelenkte Abwehrmaßnahmen erforderlich erscheinen. Den Eintritt einer Katastrophe stellt der für die Behörde für Inneres zuständige Staatsrat fest (Nr. 5 Abs. KatSO). Großunfall ist ein Ereignis, bei dem die Verletzten-Zahl überschaubar ist und bei dem zur Bewältigung der Abläufe schnelle Entscheidungen erforderlich sind. Es liegt im Ermessen der Feuerwehreinsatzzentrale, ein Schadensereignis als Großunfall einzustufen. Anlagen Verletzten-Anhängekarte Alarmplan für den Einsatz von Ärzten und Pflegepersonal Material und technische Ausstattung für den Großschadens- und Katastrophenfall Inhalt der Teilalarmpläne 3.1 Verantwortung der Leitung -Vorhergehend 3.1.17 Betrieb unter Notfallbedingungen Weiter -3.1 Verantwortung der Leitung 3.1.19 Grundsätze der Delegation und Kooperation