GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen

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Zweck und Ziel

Bearbeitung von Schadensfällen

Schutz des Krankenhauses und seiner Mitarbeiter vor Image-Schädigung

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Anwendungsbereich

Alle Schadenfälle mit Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, ausgenommen Fälle ambulanter Privatbehandlung

Beschreibung

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5.3.08 Abwicklung von Medizinschadenfällen

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