Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

5.4.10 Vorschlagswesen

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 10 x aufgerufen Autoren

Ziel und Zweck

Das Vorschlagswesen muss überdacht werden, um auch Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation und die Arbeit in Qualitätszirkeln mit einzubeziehen. Die Mitbestimmungsrechte der verfaßten Arbeitnehmerschaft müssen berücksichtigt werden. Betriebsvereinbarungen können geschlossen werden. Geklärt werden muss, wieweit Verbesserungsvorschläge Teil der arbeitsvertraglichen Aufgaben der Mitarbeiter sind! Urheber- und geschmacksmusterrechtsfähige Entwicklungen müssen benannt, das Arbeitnehmererfindungsgesetz muss beachtet werden. Die Bearbeitung von Verbesserungsvorschlägen muss im Ablauf festgelegt sein. Wie gelangt eine gute Idee zur Kenntnis der Leitung, eventuell unter Umgehung der Gegner, die jede gute Idee hat? Wie werden Verbesserungsvorschläge erfasst, berichtet und bewertet?

Anwendung

Beschreibung des Ablaufes

Risiken

Ressourcen

Material

Zeitbedarf

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Validierungsunterlagen

DIN EN ISO 56007:2022-05 E Innovationsmanagement – Tools und Verfahren für das Ideenmanagement – Leitfaden

Begriffe

Anlagen

Einen Kommentar hinterlassen

Dieses Dokument teilen

5.4.10 Vorschlagswesen

Oder Link kopieren

INHALT

Abonnieren

×
Abbrechen