GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

3.1.01 Organisationsstatut

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Ziel und Zweck

Das Krankenhaus gibt sich ein Organisationsstatut mit Satzung, Angaben zur Vertretung des Krankenhauses nach außen gegenüber Behörden, Vertragspartnern usw., mit Zeichnungsberechtigungen und Entscheidungskompetenz der Leitungsgremien.

Die Leitung ernennt einen oder mehrere Beauftragte für die Qualität der medizinischen Leistungen und die Patientensicherheit (z. B. Ärztlicher Direktor, Pflegedirektor). Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden.

Zum Organisationsstatut können der Geschäftsverteilungsplan des Leitungsgremiums (Vorstand), eine Geschäftsordnung oder Verwaltungsanordnung zur Geschäftsführung mit einer Regelung der Vertretung gehören.Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden. Geschäftsverteilungsplan, Geschäftsordnung, Verwaltungsanordnung

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.1.01 Organisationsstatut

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