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GUTE HOSPITALPRAXIS

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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

3.1.01 Organisationsstatut

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Ziel und Zweck

Das Krankenhaus gibt sich ein Organisationsstatut mit Satzung, Angaben zur Vertretung des Krankenhauses nach außen gegenüber Behörden, Vertragspartnern usw. Zeichnungsberechtigungen, Entscheidungskompetenz der Leitungsgremien. Die Leitung ernennt einen Beauftragten für die Qualität aller medizinischen Leistungen. Die Verantwortung und Befugnisse für die qualitätsrelevanten Tätigkeiten müssen festgelegt werden. Geschäftsverteilungsplan, Geschäftsordnung, Verwaltungsanordnung

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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3.1.01 Organisationsstatut

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