Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

5.3 Umgang mit Risiken und Chancen

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Identifikation von unerwünschten Ereignissen und Berichterstattung über fehlerhafte Dienstleistungen sind die Pflicht und Verantwortung eines jeden einzelnen Mitarbeiters des Krankenhauses. Die Leitung soll sicherstellen, dass unerwünschte Ereignisse unvoreingenommen untersucht werden. Nur so können Behandlungsmaßnahmen im Krankenhaus rechtzeitig erkannt werden, die nicht wie beabsichtigt oder nur unzureichend zuverlässig durchgeführt wurden.
Die Folgen daraus müssen abgeschätzt und diesen vorgebeugt werden. Wenn Fehler während der Leistungserbringung aufgetreten sind, muss eingeschätzt werden, ob und welchen Einfluss die Fehler auf das Ergebnis haben werden und ob durch korrigierende Maßnahmen die unerwünschten Folgen abgewandt oder gemildert werden können. Korrekturmaßnahmen müssen eingeleitet werden, die das erneute Auftreten des Unerwünschten Ereignisses verhindern. Dabei sollen nicht nur die im eigenen Krankenhaus aufgetretenen Ereignisse, sondern auch andernorts beobachtete und berichtete Ereignisse und ihre Ursachen berücksichtigt werden. Die Wirksamkeit soll überprüft und bewertet werden. Die finanziellen Risiken aus Fehlern müssen für die Haushaltsplanung abgeschätzt werden.

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5.3 Umgang mit Risiken und Chancen

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