5.4.19 Reaktion auf Non-Compliance Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1935 Ansichten Wenn eine Nichtkonformität und/oder Non-Compliance auftritt, sollte die Organisation:• darauf reagieren und, falls zutreffend, Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen und/oder mit den Folgen umgehen;• die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitäten und/ oder Non-Compliance bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten. (DIN ISO 19600 10.1) 5.4.19 Reaktion auf Non-Compliance - Zurück5.4.18 Umsetzung einer LeitlinieWeiter - 5.4.19 Reaktion auf Non-Compliance6 Behandlungsverfahren