Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

5.4.19 Reaktion auf Non-Compliance

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Wenn eine Nichtkonformität und/oder Non-Compliance auftritt, sollte die Organisation:
• darauf reagieren und, falls zutreffend, Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen und/oder mit den Folgen umgehen;
• die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitäten und/ oder Non-Compliance bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten.

(DIN ISO 19600  10.1)

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