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BUENAS PRÁCTICAS HOSPITALARIAS

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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

3.2.04 Beheben von Sicherheitsmängeln

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1 Ziel und Zweck

Unterstützung der Direktoren bei der Umsetzung der Sicherheitsauflagen von Aufsichtsinstanzen (z.B. Amt für Arbeitsschutz (AfA), Landesunfallkasse (LUK), Feuerwehr)

2 Anwendung

Alle Bereiche des KRANKENHAUS gültig.

3 Beschreibung

3.1 Mängelbericht

Die Berichte der Aufsichtsinstanzen werden an die Direktoren geschickt. der Direktor Betrieb und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FA) erhalten je eine Kopie der Berichte der Aufsichtsinstanzen von den Direktoren.

3.2 Terminplan

FA erstellt einen Terminplan, der folgende Punkte umfaßt:

BereichMangelUmsetzungsfristKorrekturmaßnahmeFachabteilungZeitplan

3.3 Maßnahmenplan

Der Direktor erstellt unter Einbeziehung des Zentralen Dienstes und der Beratung von FA einen Maßnahmen- und Prioritätenplan. Der Direktor stellt den Umsetzungsantrag an den Zentralen Dienst. Der Zentrale Dienst erstellt einen Kosten- und Zeitplan. Der Antrag wird ggf. durch das Direktorium bewilligt.

3.4 Kontrolle

FA erhält eine Rückmeldung über den erteilten Auftrag (z. B. Kopie des Auftragsformulars) vom Direktor. FA erhält eine Rückmeldung über den Stand der Umsetzung von den Zentralen Diensten (z. B. Auftragsformular mit Erledigungsvermerk).
FA kontrolliert die Einhaltung der Termine und benachrichtigt den Direktor (nachrichtlich Direktor Betrieb) vor Ablauf der Frist (i. d. R. 1 Wo.). Der Direktor gibt ggf. eine Rückmeldung an die Aufsichtsinstanz.

3.5 Berichtswesen

Anhand der Terminliste erstellt FA halbjährlich einen Sicherheitsbericht für das Direktorium.

4 Zuständigkeit, Qualifikation

ZuständigkeitAufgabe
DirektorenKopie der Mängelberichte an DB und FA schicken
Entscheidung fällen über Maßnahmen- und Prioritätenplan
Antrag stellen an den Zentralen Dienst, ggf. an den Vorstand, nachrich-tlich an FA
ggf. Rückmeldung an die Aufsichtsinstanz
Zentraler DienstErstellen eines Maßnahmen- und Prioritätenplanes
Erstellen eines Kosten- und Zeitplanes
Umsetzung der Maßnahmen
Rückmeldung an FA
FATerminüberwachung
Mitwirkung bei der Erstellung des Maßnahmen- und Prioritätenplanes
Beratung bei der Umsetzung
Berichtswesen
DirektoriumBewilligung des Antrages

5 Dokumentation

Der Schriftwechsel wird sowohl bei den Direktoren (Sammelordner Arbeitssicherheit) als auch bei FA dokumentiert.

6 Hinweise und Anmerkungen

entfällt

7 Mitgeltende Unterlagen

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitsicherheitsgesetz AsiG) 12.April 1976 BGBl

8 Begriffe

AfA Amt für Arbeitsschutz
D Direktoren, hier: GD Geschäfts-führende Klinik- bzw. Institutsdirektor, AD Abteilungsdirektor, ÄD Ärztlicher Direktor für den Fachbereich Medizin, KD Kaufmännischer Direktor für den Bereich der Verwaltung, DB Direktor Betrieb
FA Fachkräfte für Arbeitssicherheit
LUK Landesunfallkasse
VA Verfahrensanweisung

Anlagen

  • Beheben von Sicherheitsmängeln

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3.2.04 Beheben von Sicherheitsmängeln

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