3.1.21 Organisation bei Organtransplantation Lectura estimada: 1 minuto 39 views Autoren Ziel und Zweck Das Transplantationsgesetz setzt voraus, dass die Leitung eines Krankenhauses mit Intensivstation für eine geeignete Aufbau- und Ablauforganisation für den Fall etabliert, dass ein Patient für die Organtransplantation geeignet ist. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Organisationen ist zu klären. Anlagen 3.1 Verantwortung der Leitung -Anterior 3.1.20 Leitungsgremium (Betriebsleitung) Próximo- 3.1 Verantwortung der Leitung 3.1.22 Leitungsgremium Forschung