Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.4.11 Entscheidung über Aufnahme

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Ziel und Zweck

Darlegung des üblichen Ablaufes, einschließlich Notfälle. Kriterien für die ambulante und stationäre Behandlung. Überweisung an andere Behandlungszentren (Übernahmeverantwortung).

Klärung der Zuständigkeit für die Entscheidung. Patienten sollen nicht aufgenommen, verlegt oder abgewiesen werden, bevor alle Untersuchungsbefunde vorliegen und durch den Zu-ständigen bewertet wurden.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.4.11 Entscheidung über Aufnahme

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