2.4.21 Aussetzung und Wiederaufnahme eines Behandlungsverfahrens Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 2782 Ansichten Autoren Erfüllen Behandlungsverfahren nicht die Anforderungen (unerklärliches Therapieversagen, irreführende diagnostische Ergebnisse, mehrfache Fehler), muss ihre Aussetzung bis zur Prüfung der Ursachen veranlasst werden können. Die Wiederaufnahme des Behandlungsverfahrens soll förmlich verfügt werden. 2.4.21 Aussetzung und Wiederaufnahme eines Behandlungsverfahrens - Zurück2.4.20 Bewertung der ÜbernahmevoraussetzungenWeiter - 2.4.21 Aussetzung und Wiederaufnahme eines Behandlungsverfahrens2.4.22 Identifikation von Patienten