2.4.31 Überwachung von Änderungen in Behandlungsabläufen Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1645 Ansichten Ziel und Zweck Wurden Behandlungsabläufe geändert, muss in angemessener Weise überprüft werden, ob die Änderungen umgesetzt wurden. Erst, wenn die Änderungen in eine sichere Routine übergegangen sind, kann die Überwachung wieder aufgehoben werden. Treten Änderungen in Behandlungsabläufen gehäuft auf, muss den Ursachen und Gründen dafür nachgegangen werden. Anwendungsbereich Beschreibung Ressourcen Risiken Dokumentation Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.4.31 Überwachung von Änderungen in Behandlungsabläufen -Vorhergehend 2.4.30 Lenkung risikoreicher Behandlungen Weiter -2.4.31 Überwachung von Änderungen in Behandlungsabläufen 2.4.32 Mitwirkung der Patienten an der Behandlung