GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

2.5.17 Überprüfung des Behandlungserfolges

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Ziel und Zweck

Die Sammlung von Erkenntnissen bei Nachuntersuchungen einschließlich ihrer kritisch-wissenschaftlichen Auswertung muss geregelt werden. Über die Maßnahmen sollen regelmäßig Berichte erstellt und an benannte Stellen (z.B. übergeordnete Register) weitergeleitet werden. Durch die Leitung ist formell festzulegen, wie durch wen mit welchen Auswirkungen die Daten möglichst kontinuierlich ausgewertet werden.

Auf unerwünschte Ereignisse oder Komplikationen muss im Sinne “nichtkonformer Ergebnisse” reagiert werden

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.17 Überprüfung des Behandlungserfolges

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