GUTE HOSPITALPRAXIS

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GHP integriert Aufbau- und Ablaufelemente der Organisation, die Berufsgruppen, die Fachdisziplinen und die Dienste, die das Krankenhaus zur Erfüllung seiner Aufgabe heranzieht.

2.1.08 Beteiligung an der ambulanten Versorgung

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Ziel und Zweck

Das Angebot an Leistungen, die ohne stationäre Aufnahme vom Krankenhaus geleistet werden (ohne Notfallbehandlung, einschließlich ambulanter Operationen).

Anwendungsbereich

Beschreibung

Dokumentation

Ressourcen

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

Keine Anlage

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2.1.08 Beteiligung an der ambulanten Versorgung

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