Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

GUTE HOSPITALPRAXIS

Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.1.11 Planung von Mindestmengen

Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 6 x aufgerufen Autoren

Bestimmung von Mindestmengen von Behandlungen. Mengenplanungen sind abhängig von betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, Aspekten der lokalen Versorgung, Entgeltregelungen und medizinisch-fachlichen Gesichtspunkten (Robustheit der Verfahren, Lernkurven)

Anlagen

Einen Kommentar hinterlassen

Dieses Dokument teilen

2.1.11 Planung von Mindestmengen

Oder Link kopieren

INHALT

Abonnieren

×
Abbrechen