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GUTE HOSPITALPRAXIS

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QM nach DIN EN 15224 / ISO 9001

2.2.13 Entlassung gegen ärztlichen Rat

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Ziel und Zweck

Das Vorgehen bei der Entlassung auf eigenen Wunsch gegen ärztlichen Rat muss geregelt werden (einschließlich Familie). Das Recht auf Beendigung der Behandlung auf eigenen Wunsch muss erläutert und eingeräumt werden. Kriterien für die Urteilsfähigkeit der Patienten müssen festgelegt werden. Die Gründe für die Patientenentscheidung sollen erfragt werden. Der Arzt muss den Patienten über die Risiken des Behandlungsabbruches aufklären Das Vorgehen bei Behandlungsabbruch ohne Information des Krankenhauses muss festgelegt werden: Kontaktaufnahme mit dem Patienten z. B. bei Chemo- oder Strahlentherapie, Anwendung von Medizinprodukten oder bei Infektionskrankheiten mit Fremdgefährdung (Meldepflichten bei Infektionserkrankungen). Kontakt mit Hausarzt oder anderen Institutionen, die die weitere Versorgung übernehmen können.

Anwendungsbereich

Alle Patienten, die auf eigenen Wunsch die Behandlung abbrechen wollen und das Krankenhaus verlassen.

Beschreibung

Die Entlassung gegen ärztlichen Rat folgt im Übrigen der normalen Entlassung nach 2.2.09

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.2.13 Entlassung gegen ärztlichen Rat

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