2.4.11 Entscheidung über Aufnahme Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 1660 Ansichten Ziel und Zweck Darlegung des üblichen Ablaufes, einschließlich Notfälle. Kriterien für die ambulante und stationäre Behandlung. Überweisung an andere Behandlungszentren (Übernahmeverantwortung). Klärung der Zuständigkeit für die Entscheidung. Patienten sollen nicht aufgenommen, verlegt oder abgewiesen werden, bevor alle Untersuchungsbefunde vorliegen und durch den Zuständigen bewertet wurden. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.4.11 Entscheidung über Aufnahme -Vorhergehend 2.4.10 Bereitschaftsdienst Weiter -2.4.11 Entscheidung über Aufnahme 2.4.12 Terminvergabe, Warteschlange