2.5.09 Anschlussheilbehandlung Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten 1459 Ansichten Autoren Ziel und Zweck Information des Patienten, Antragsverfahren, Auswahl und Terminabstimmung. Anwendungsbereich Eine Anschlussheilbehandlung ist ein Bestandteil der Behandlung von Erkrankungen, die nicht allein durch Maßnahmen in der Klinik abgeschlossen werden können, wie z. B. Schenkelhalsfraktur, Operationen am Magen oder Pankreas. Daher sollte in der Klinik sichergestellt werden, dass der Antrag frühzeitig gestellt wird, damit die AHB zeitgerecht angetreten werden kann. Beschreibung Der Antrag auf AHB sollte rechtzeitig in geeigneter Form gestellt werden. Dafür eignen sich z. B. das hauseigene Entlassmanagement festgelegte Behandlungspfade oder die vorab beschriebene Sozialvisite. Im Entlassmanagement sollten Festlegungen zur Einbeziehung des Sozialdienstes integriert sein. Bei großen Eingriffen ist der Sozialdienst idealerweise von Anfang an einzubeziehen, damit die Beantragung der AHB während der Aufenthaltsdauer in der Klinik erfolgen kann. In manchen Kliniken wird die Entlassung bereits innerhalb der ersten 48 Stunden nach Aufnahme geplant und in diesem Zusammenhang auch der Sozialdienst informiert. Die Erinnerung an die Beantragung der AHB könnte elektronisch unterstützt werden. Diese Unterstützung muss niedrigschwellig sein und könnte beispielsweise in existierende Behandlungspfade integriert werden. Wenn die Beantragung der AHB nicht direkt erfolgen kann, muss dies expliziert mit dem Patienten besprochen und im Arztbrief vermerkt werden. Eine zusätzliche Sicherung könnte bei nachstationären Behandlungen oder Nachsorgeterminen (Fäden ziehen etc.) darin bestehen, den Antrag auf die AHB in die Checkliste für diese Behandlung aufzunehmen. Risiken und Chancen Der Antrag wird nicht gestellt, weil er von ärztlicher Seite nicht initiiert wurde, der Prozess vom Sozialdienst nicht weiterverfolgt wurde, auf dem Verwaltungsweg verloren gegangen ist oder vom Kostenträger nicht bewilligt wurde. Im Ablauf müssen deswegen Rückfragemomente (Kontrollpunkte) eingefügt werden, z. B. bei der Entlassung, durch Benachrichtigung des weiterbehandelnden Arztes im Arztbericht, Nachfrage bei Wiedervorstellung Dokumentation Antragsformular für AHB, auch elektronisch Rückfragemomente mit Ergebnis Ressourcen Sozialdienst Ärztliches Befundbericht Zuständigkeit und Qualifikation Sozialdienst ist zuständig für die Stellung des Antrages. Der ärztliche Dienst löst den Antrag aus und stellt die medizinischen Daten bereit. Sozialdienst, ärztlicher Dienst und Patienten suchen gemeinsam eine geeignete Klinik aus. Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Formularpaket Anschlussrehabilitation (AHB) 2.5 Nachbetreuung -Vorhergehend 2.5.08 Verlegung in ein anderes Krankenhaus Weiter -2.5 Nachbetreuung 2.5.10 Unterbringung in einer Einrichtung der Altenpflege