2.4.01 Verantwortung für die Behandlung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 8 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck In einer Verfahrensanweisung soll die Verantwortlichkeit für die Behandlung im Einzelfall geklärt werden. Für jeden Patienten sollte immer eine Person als Ansprechpartner benannt sein, über die die gesamte Behandlung integriert wird. Dabei sind Probleme zu lösen, wie unterschiedliche fachliche und Entscheidungskompetenz, Übergang aus der Verantwortung eines Arztes in die eines anderen und Vertretung. Haftungsrechtliche Fragen müssen berücksichtigt werden. Eine Krankenhausbehandlung soll immer von einem Arzt, der für den Patienten in angemessener Zeit erreichbar ist, koordiniert werden. Der koordinierende Arzt muss nicht der „behandelnde“ Arzt sein. Kriterien für den Abbruch oder die Überprüfung einer Behandlung müssen angegeben werden. Fragen der Verantwortung für Behandlungen, die gemeinsam von mehreren Abteilungen getragen werden, sollen untersucht werden. Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen Weiter -2.4 Lenkung der Behandlung 2.4.02 Visite