Kommentar

GUTE HOSPITALPRAXIS

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Wussten Sie?

Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.5.16 Nachuntersuchung

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Ziel und Zweck

In den Behandlungsplänen sind die Anforderungen an Nachuntersuchungen zu formulieren. Die Bedingungen für die Nachuntersuchung (wer untersucht, welche zeitlichen Abstände, was wird erhoben, was an wen berichtet, wer wertet aus, wer übernimmt die Kosten) müssen geklärt werden.

Viele Patienten nehmen nur deswegen nicht an Nachuntersuchungen teil, weil sie die Termine vergessen haben. Eine Erinnerung wird positiv aufgenommen, setzt jedoch die Einhaltung einiger Regeln voraus.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.16 Nachuntersuchung

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