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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Arbeitssicherheit, Hygiene, Strahlenschutz, technische Sicherheit, Apotheke, Transfusionsmedizin

2.2 Planung für den einzelnen Patienten

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Der Umfang und die Art der Erstuntersuchung bei Aufnahme in das Krankenhaus müssen festgelegt sein.

Für jeden Patienten soll bei der Aufnahme in das Krankenhaus ein individueller Behandlungsplan aufgestellt werden. Die Zielerreichung soll geprüft werden. Dabei ist nach einem vorgegebenen Schema zu verfahren, in dem die Datenerhebung (Anamnese, Problemermittlung, Aufnahmebefund), die Diagnosestellung, die Auswahl des Therapieverfahrens und die Therapieziele, der Behandlungsverlauf selbst, die Korrekturen im Behandlungsverlauf und der Abschlussbefund unterschieden werden sollen.

Der Planung soll eine sorgfältige Sammlung aller für die Behandlung und die weitere Versorgung des Patienten nötigen Daten vorausgehen. Dabei sollen in der Planung neben den medizinischen Daten auch die soziale Situation und die Kompetenz des Patienten, seiner Angehörigen und des mitbehandelnden Arztes sowie seine religiösen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden. Die Behandlungsplanung im einzelnen Fall soll durch ein förmliches Überprüfungsverfahren abgeschlossen werden (z. B. Vorstellung bei Oberarztvisite).

Die Krankenhausbehandlung soll mit einer Analyse des Gesamtablaufes abgeschlossen werden, bei der Unzulänglichkeiten und Probleme bei der Umsetzung der Therapieziele festgestellt werden.

Nach Therapieeinleitung ist festzulegen, welche Effekte erwartet werden und nach welchem Zeitraum die Entscheidungen überprüft werden sollen.

Die Prüfmethoden während der Behandlung sind so zu planen, dass sie den Patienten nicht unnötig belasten, aber eine Veränderung in der Stabilität des körperlichen Zustandes und eine Abweichung von den Therapiezielen schnell erkennen lassen.

Alle Maßnahmen im Rahmen der Behandlung des einzelnen Patienten sollen durch eine Person koordiniert werden.

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