2.4 Lenkung der Behandlung Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten 10 x aufgerufen Autoren Die Leitung des Krankenhauses soll in Verfahrensanweisungen festlegen, welche Aktivitäten notwendig sind, um die qualitätsrelevanten Einzeltätigkeiten wirksam so lenken, dass die individuelle Behandlung des Patienten immer den gesetzten Zielen gerecht wird. Dazu müssen die wichtigsten Aktionen im Behandlungsverlauf identifiziert werden. Die Eigenschaften der Aktivitäten müssen nach ihrer Bedeutung für den Behandlungserfolg analysiert werden. Die Verfahren zur Sicherstellung, dass den aufgestellten Regeln auch gefolgt wird, sollen zusammengefasst werden. Dazu gehören regelmäßige Besprechungen, die Chefarzt-, Oberarzt- und Stationsvisiten, die OP-Besprechungen und evtl. noch einzuführende Prüfverfahren, die auf einzelne Prozessparameter und Merkmale zu beziehen sind. Für jede Behandlung soll eine verantwortliche Person identifizierbar sein. In den Behandlungsabläufen soll ein Zeitpunkt festgelegt werden, zu dem die Therapieentscheidung überdacht wird. In den Behandlungsablauf sind Prüfverfahren einzubetten, um dessen Stabilität zu belegen und bei Abweichungen den Korrekturbedarf erkennen zu lassen. Mess- und prüfbare Eigenschaften sollen ausgewählt werden. Methoden, mit denen diese kontinuierlich beobachtet werden können, sollen eingerichtet und angewandt werden. Wo möglich, sollen Grenzen festgelegt werden, innerhalb derer eine Variation als zufällig angenommen werden kann. Warn- und Eingriffsgrenzen sind daraus abzuleiten. Die Prüfverfahren, die bei der Qualitätslenkung angewandt werden, müssen festgelegt und überwacht werden. Wichtige Prüfschritte im Behandlungsablauf können sein: Indikationsstellung für eine Operation Festlegung der Dringlichkeit Einbestellung ins Krankenhaus Tatsächliche Ausführung des Eingriffes. Prüfmerkmale und -verfahren können sein: Zeit zwischen der Indikationsstellung und der tatsächlichen Ausführung des Eingriffes Zweitmeinung durch den Oberarzt Tägliche Visiten Ereignisdaten in Regelkarten (statistische Prozesskontrolle) Verfahrensanweisung2.4.01 Verantwortung für die Behandlung 2.4.02 Visite 2.4.03 Konsil: Hinzuziehung anderer Ärzte 2.4.04 Schmerztherapie 2.4.05 Umgang mit Komplikationen 2.4.06 Reanimations-Anweisung 2.4.07 Ablaufgestaltung und -optimierung 2.4.08 Aufstellen von Regelkarten 2.4.09 Teambesprechungen und Fallkonferenzen 2.4.10 Bereitschaftsdienst 2.4.11 Entscheidung über Aufnahme 2.4.12 Terminvergabe 2.4.13 Case Management 2.4.14 OP-Ablauf: Planung und Lenkung 2.4.15 Ablaufplanung – Abteilungsübergreifend 2.4.16 Dienstübergabe 2.4.17 Umgang mit Medikamenten 2.4.18 Delegation von Blutentnahmen 2.4.19 Garantenpflichten 2.4.20 Übernahmevoraussetzungen 2.4.21 Aussetzung und Wiederaufnahme eines Behandlungsverfahrens 2.4.22 Identifikation von Patienten 2.4.23 Übermittlung kritische Ergebnisse diagnostischer Befunde 2.4.24 Patientenübergabe 2.4.25 Tumorboard 2.4.26 Aufnahme und Entlassung aus Spezialbehandlung 2.4.27 Behandlung am Ende des Lebens 2.4.28 Monitoring den Patientenbefunde 2.4.28 Monitoring den Patientenbefunde 2.4.29 Ärztliche Verordnung 2.4.30 Lenkung risikoreicher Behandlungen 2.4.31 Überwachung von Änderungen in Behandlungsabläufen 2.4.33 Behandlungsvereinbarung mit Patienten 2.4.33 Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen 2 Behandlungsprozess -Vorhergehend 2.3 Konfiguration der Behandlung Weiter -2 Behandlungsprozess 2.5 Nachbetreuung