2.5.06 Krankentransport bei Entlassung Geschätzte Lesezeit: 1 Minute 7 x aufgerufen Autoren Ziel und Zweck Bei Entlassung, Verlegung oder zur Untersuchung wird für einen Transport gesorgt, der dem Bedarf des Patienten entspricht. Kriterien für die Transportfähigkeit bezogen auf das Transportmittel werden festgelegt. Anforderungen an die Transportbedingungen werden festgelegt. Die Vorschriften für den Transport infektiöser Patienten werden beachtet. Die Patienten erhalten einen Bericht zum Gesundheitszustand und zu den Maßnahmen, die in der überweisenden Klinik aus-geführt wurden. Wenn notwendig, wird der Transport von angemessen qualifiziertem Personal begleitet. Der Transport wird in der Krankenakte vermerkt. Die Transportleistungen werden regelmäßig evaluiert Anwendungsbereich Beschreibung Dokumentation Ressourcen Zuständigkeit und Qualifikation Hinweise und Anmerkungen Mitgeltende Unterlagen Literatur Begriffe Anlagen 2.5 Nachbetreuung -Vorhergehend 2.5.05 Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln bei Entlassung Weiter -2.5 Nachbetreuung 2.5.07 Überleitungsmanagement