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GUTE HOSPITALPRAXIS

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Das QM-Handbuch für das ganze Krankenhaus

2.5.15 Kooperationsvereinbarung mit weiterbehandelnden Einrichtungen

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Ziel und Zweck

Mit den weiterbehandelnden Einrichtungen (z.B. andere Krankenhäuser, REHA-Einrichtungen, niedergelassene Ärzte, Pflegeeinrichtungen, ambulante Krankenpflege, Krankengymnasten, Orthopädie-Techniker) sollen Kooperationsvereinbarungen geschlossen werden, die sich auch auf die Rückmeldung schwerwiegender und unerwarteter Ereignisse (Nebenwirkungen und Nebenfolgen) beziehen.

Anwendungsbereich

Beschreibung

Ressourcen

Risiken

Dokumentation

Zuständigkeit und Qualifikation

Hinweise und Anmerkungen

Mitgeltende Unterlagen

Literatur

Begriffe

Anlagen

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2.5.15 Kooperationsvereinbarung mit weiterbehandelnden Einrichtungen

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